{"id":7546,"date":"2023-11-03T14:34:05","date_gmt":"2023-11-03T14:34:05","guid":{"rendered":"https:\/\/www.aktionvierviertel.ch\/?p=7546"},"modified":"2026-02-13T04:51:19","modified_gmt":"2026-02-13T04:51:19","slug":"vierviertel-initiative-ein-wichtiger-schritt-fuer-mehr-demokratie-in-der-schweiz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/aktionvierviertel.ch\/fr\/vierviertel-initiative-ein-wichtiger-schritt-fuer-mehr-demokratie-in-der-schweiz\/","title":{"rendered":"\u201eVierviertel-Initiative\u201c: Ein wichtiger Schritt f\u00fcr mehr Demokratie in der Schweiz"},"content":{"rendered":"<p>Wir sind vorgestellt worden in <a href=\"https:\/\/clubhelvetique.ch\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Club Helv\u00e9tique<\/a><\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\"><strong>Die Demokratie-Initiative der Aktion Vierviertel greift ein wichtiges An-liegen zur St\u00e4rkung der rechtsstaatlichen Demokratie auf, was ganz den Intentionen des Club Helv\u00e9tique entspricht.<\/strong><\/h5>\n\n\n\n<p>Die Schweiz gilt als eine der \u00e4ltesten ununterbrochen bestehenden Demokratien der Welt. Zu dieser langen Geschichte z\u00e4hlt aber, dass immer wieder erhebliche Teile der Bev\u00f6lkerung von der politischen Teilhabe ausgeschlossen waren. So wurde den Frauen das Stimm- und Wahlrecht erst vor gut 50 Jahren nach mehreren Anl\u00e4ufen auf Bundesebene und vor rund 30 Jahren im letzten Kanton verliehen. Damit nahm der politische Ausschluss der weiblichen Schweizer Bev\u00f6lkerung ein Ende und machte die schweizerische Demokratie ein St\u00fcck vollst\u00e4ndiger.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ausschluss der sogenannten Ausl\u00e4nder:innen<\/strong><br>Heute ist noch immer ein beachtlicher Teil der Schweizer Bev\u00f6lkerung von den demokratischen Prozessen ausgeschlossen: die Personen ohne Schweizer Pass. In Kreuzlingen, Renens und Spreitenbach hat heute bereits die Mehrheit der Bev\u00f6lkerung keinen Schweizer Pass, die Stadt Genf mit ihren 48% n\u00e4hert sich dem an. In Schweizer St\u00e4dten verf\u00fcgen im Schnitt 34% der Bewohner:innen nicht \u00fcber das Schweizer B\u00fcrgerrecht. Sie sind hier geboren worden, als Kinder in die Schweiz gekommen oder als Erwachsene eingewandert, und viele leben schon seit Jahren in der Schweiz. Sie sind hier zu Hause, sie haben hier ihren Lebensmittelpunkt. Aber politische Rechte haben sie nicht. <br><\/p>\n\n\n\n<p>Das sind 2.3 Millionen von den insgesamt 9 Millionen Menschen, welche die wachsende schweizerische Bev\u00f6lkerung bilden. Dieser Viertel ist juristisch gesehen ausl\u00e4ndisch, und ihm sind das Stimm- und Wahlrecht auf Bundesebene verwehrt. Das Stimmvolk und die Einwohner:innen der Schweiz driften damit auseinander. Auf Kantons- oder Gemeindeebene haben sie in einigen Kantonen der Romandie politische Rechte. In der Deutschschweiz erlauben drei Kantone ihren Gemeinden, das Ausl\u00e4nder:innen-Stimmrecht einzuf\u00fchren, allerdings nutzen nur wenige Kommunen diese Chance.<br>Indem prozentual immer weniger Menschen Entscheide treffen, die f\u00fcr immer mehr Personen gelten, ohne dass diese dar\u00fcber mitbefinden k\u00f6nnen, ger\u00e4t die Demokratie in Schieflage. Denn die halbdirekte Demokratie der Schweiz lebt von der aktiven Beteiligung der Stimmberechtigten auf allen Ebenen des Gemeinwesens. Wer von den politischen Entscheiden betroffen ist, sollte auch dar\u00fcber mitbestimmen d\u00fcrfen. Ein republikanischer Grundsatz lautet: \u201eno taxation without representation\u201c (keine Besteuerung ohne Repr\u00e4sentation). Zwar wird bei der Sitzverteilung f\u00fcr den Nationalrat auch die Gesamtbev\u00f6lkerung jedes Kantons ber\u00fccksichtigt, also auch der ausl\u00e4n-dische Anteil. Die Fiktion, dass dadurch auch die ausl\u00e4ndische Bev\u00f6lkerung repr\u00e4sen-tiert wird, war vielleicht noch vertretbar als diese lediglich ein paar wenige Prozente ausmachte. Wenn dieser Anteil jedoch wie heute in der Schweiz mehr als ein Viertel betr\u00e4gt, l\u00e4sst sich die Fiktion nicht l\u00e4nger rechtfertigen. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Das heutige Einb\u00fcrgerungsverfahren ist wesentlich schuld daran<\/strong><br>Diese demokratiepolitisch unbefriedigende Situation ist auch eine Folge willk\u00fcrlicher und ausgrenzender Einb\u00fcrgerungspolitik. Wir kennen kein Jus soli, das heisst die Verleihung der Staatsangeh\u00f6rigkeit aufgrund des Geburtsorts. Selbst Angeh\u00f6rige der Dritten Generation m\u00fcssen sich immer noch einem Einb\u00fcrgerungsverfahren unter-ziehen, das zwar als erleichtert bezeichnet wird, aber weiterhin hohe H\u00fcrden aufweist. Nach wie vor ist es in der Schweiz schwieriger als \u00fcberall sonst in Europa, eingeb\u00fcrgert zu werden (einzig Zypern stellt vergleichbare Anforderungen). So ist die zeitliche Voraussetzung der Einb\u00fcrgerung eine zehnj\u00e4hrige geregelte Anwesenheit. Hinzu kommt der Besitz der Niederlassungsbewilligung, deren Erwerb in der Regel auch bereits zehn Jahre Aufenthalt erfordert (der sich allerdings mit demjenigen f\u00fcr die Einb\u00fcrgerung \u00fcberschneiden kann). Zus\u00e4tzliche kantonale und kommunale Wohnsitzfristen bewirken bei Wohnsitzwechseln, dass Einb\u00fcrgerungswillige praktisch wieder bei Null beginnen m\u00fcssen, wenn sie etwa aus beruflichen Gr\u00fcnden innerhalb der Schweiz umziehen oder vom Arbeitgeber versetzt werden. Im Zusammenhang mit den inhaltlichen Voraussetzungen wie insbesondere der erforderlichen Integration gibt es haarstr\u00e4ubende Geschichten \u00fcber abgewiesene Einb\u00fcrgerungsgesuche, zum Beispiel von Anja, die abgelehnt wurde, weil sie nicht wusste, in welchem Jahr das CERN gegr\u00fcndet wurde oder was das aktive und passive Wahlrecht sind. Oder Uvejsa, die abgelehnt wurde, weil sie nicht wusste, dass der h\u00f6chste Berg auf dem Gemeindegebiet von Sch\u00fcbelbach nicht der Hausberg, sondern ein von der Ortschaft weit entfernter Gipfel ist. Oder ein 15-J\u00e4hriger aus dem Kanton Aargau, weil er sein T\u00f6ffli frisiert hatte\u2026<br>Die Politik der strengen Einb\u00fcrgerungsvoraussetzungen tr\u00e4gt massgeblich dazu bei, dass die politischen Rechte einem Viertel der Wohnbev\u00f6lkerung vorenthalten bleiben. Sie entlarvt auch das Argument, wer die politischen Rechte m\u00f6chte, solle sich doch einfach einb\u00fcrgern lassen, als heuchlerisch. Selbst wenn nicht alle ausl\u00e4ndischen Personen in der Schweiz das hiesige B\u00fcrgerrecht erwerben m\u00f6chten, so sehen viele aufgrund der hohen H\u00fcrden und Geb\u00fchren davon ab, einen Einb\u00fcrgerungsversuch auch nur zu unternehmen. Das ist nicht nur aus demokratietheoretischen \u00dcberlegun-gen bedauerlich. Es ist n\u00e4mlich auch wissenschaftlich erh\u00e4rtet, dass sich Eingeb\u00fcrgerte rascher und besser integrieren. Die Einb\u00fcrgerung bildet demnach einen Push-Faktor f\u00fcr die Integration. Solange die Schwellen zum Erwerb des Schweizer B\u00fcrgerrechts so hoch angesetzt bleiben wie derzeit, wird vielen ausl\u00e4ndischen Personen die Integration<br>erschwert. Diesen Zusammenhang haben unsere Vorfahren \u00fcbrigens schon vor \u00fcber hundert Jahren erkannt: Um 1900 galt in der Schweiz beruhend auf dem Grundsatz \u201eIntegration durch Einb\u00fcrgerung\u201c eine Frist f\u00fcr die ordentliche Einb\u00fcrgerung von lediglich zwei Jahren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>L\u00f6sungsans\u00e4tze<\/strong><br>Der Ausschluss ausl\u00e4ndischer Personen von der politischen Teilhabe k\u00f6nnte behoben werden durch die fl\u00e4chendeckende oder zumindest weitestgehende Einf\u00fchrung der politischen Rechte f\u00fcr die ausl\u00e4ndische Wohnbev\u00f6lkerung. Im Vordergrund st\u00fcnde dabei, allen steuerpflichtigen Personen die politischen Rechte zuzugestehen, getreu des erw\u00e4hnten Grundsatzes \u00abno taxation without representation\u00bb. Dies k\u00f6nnte un-mittelbar oder nach einer bspw. f\u00fcnfj\u00e4hrigen Anwesenheit in der Schweiz erfolgen. Ein solcher Schritt ist ernsthaft zu pr\u00fcfen. Allerdings scheitern entsprechende Bestrebungen h\u00e4ufig am Willen der politischen Entscheidungstr\u00e4ger:innen unter Einschluss des Stimmvolks.<br>Alternativ f\u00e4llt in Betracht, die Schwellen f\u00fcr die Einb\u00fcrgerung zu senken und damit den Zugang zu den politischen Rechten durch Erwerb des B\u00fcrgerrechts zu erleichtern. Nur schon ein solcher Schritt w\u00fcrde erheblich dazu beitragen, das st\u00f6rende Demokratiedefizit zu schm\u00e4lern. Daf\u00fcr gibt es verschiedene Varianten. Diese reichen von der Einf\u00fchrung des Jus soli (f\u00fcr alle in der Schweiz geborenen Menschen), entweder unmittelbar bei der Geburt oder durch entsprechendes Gesuch innert einer zu definierenden Frist, \u00fcber die Verleihung von Anspr\u00fcchen auf die Einb\u00fcrgerung bis hin zu einer Vereinfachung der inhaltlichen und formellen Einb\u00fcrgerungsvoraus-setzungen.<br>Eine radikale L\u00f6sung w\u00e4re, das Schweizer B\u00fcrgerrecht vom kantonalen und kommunalen zu trennen. Diese m\u00fcssten dabei nicht verschwinden, deren Erwerb w\u00fcrde aber nicht mehr Voraussetzung des Schweizer B\u00fcrgerrechts bilden, und insofern k\u00f6nnten sich dann allenfalls auch besondere lokale Kriterien rechtfertigen. F\u00fcr die Erteilung des Schweizer B\u00fcrgerrechts w\u00fcrde hingegen lediglich ein gesamt-schweizerisch einheitliches Bundesverfahren mit schweizweit gleichen Voraus-setzungen zur Anwendung gelangen, wie das regelm\u00e4ssig in anderen L\u00e4ndern, auch in Bundesstaaten wie Deutschland, der Fall ist. Rechtlich kommt dem kantonalen und kommunalen B\u00fcrgerrecht ohnehin kaum mehr Bedeutung zu, nachdem die fr\u00fchere Ankn\u00fcpfung der F\u00fcrsorge (heute: Sozialhilfe) an das B\u00fcrgerrecht schon seit l\u00e4ngerer Zeit durch die Ankn\u00fcpfung an den Wohnsitz abgel\u00f6st worden ist. Auch die politischen Rechte werden heute ja am Wohnsitz ausge\u00fcbt. Die Hauptfunktion der B\u00fcrger-gemeinden, wo solche noch vorkommen, und die damit verbundenen politischen Rechte der B\u00fcrger:innen beschr\u00e4nken sich im Wesentlichen auf die Durchf\u00fchrung des kommunalen Einb\u00fcrgerungsverfahrens, womit dieses sozusagen zum kaum mehr begr\u00fcndbaren Selbstzweck wird.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Demokratie-Initiative<\/strong><br>Hier setzt die Demokratie-Initiative bei der Einb\u00fcrgerung (auch nach den Initiant:innen \u201eVierviertel-Initiative\u201c genannt) an. Sie w\u00e4hlt einen Mittelweg bei der L\u00f6sungssuche. Das dreiteilige B\u00fcrgerrecht bleibt unangetastet, und es wird nicht ausgeschlossen, dass die Kantone und Gemeinden weiterhin am Verfahren zur Verleihung des Schweizer B\u00fcrgerrechts mitwirken. Es soll auch kein Jus soli eingef\u00fchrt werden. Neu geregelt wird lediglich die ordentliche Einb\u00fcrgerung; f\u00fcr die \u00fcbrigen Einb\u00fcrgerungsformen ergeben sich keine \u00c4nderungen. Vorgesehen ist, dass einheitlich einen Anspruch auf ordentliche Einb\u00fcrgerung erh\u00e4lt, wer seit f\u00fcnf Jahren rechtm\u00e4ssig in der Schweiz lebt und einzig vom Bund bestimmte zeitliche und inhaltliche Kriterien erf\u00fcllt. Heute k\u00f6nnen Kantone und Gemeinden \u00fcber das Bundesrecht hinausgehende Voraussetzungen f\u00fcr die Einb\u00fcrgerung festlegen. Dadurch werden unterschiedliche und oft subjektive Kriterien f\u00fcr eine Einb\u00fcrgerung verlangt. Mit der Demokratie-Initiative werden die heute oft anzutreffende Willk\u00fcr unterbunden und das Einb\u00fcrgerungsverfahren schweizweit harmonisiert. Die zeitlichen, inhaltlichen und verfahrensm\u00e4ssigen Voraussetzungen der ordentlichen Einb\u00fcrgerung sollen gesamtschweizerisch angeglichen werden.<br>Bisher erweisen sich zum Beispiel die erw\u00e4hnten kantonalen und kommunalen Wohn-sitzfristen als nicht mehr zu rechtfertigende Erschwerung einer Einb\u00fcrgerung. Die uneinheitliche Anwendung der sowieso schon strengen Integrationsanforderungen ist ebenfalls nicht mehr haltbar. Auch ist es diskriminierend, wenn Menschen, die Sozialhilfe beziehen m\u00fcssen, wozu es regelm\u00e4ssig unverschuldet kommt, das B\u00fcrger-recht verwehrt bleibt.<br>Um dem zu begegnen, wird der Artikel 38 Absatz 2 der Bundesverfassung wie folgt ge\u00e4ndert:<br>Der Bund erl\u00e4sst Vorschriften \u00fcber die Einb\u00fcrgerung von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern.<br>Ont droit \u00e0 l\u2019octroi de la nationalit\u00e9 sur demande\u00a0les \u00e9trang\u00e8res et \u00e9trangers qui<br><br>a. sich seit f\u00fcnf Jahren rechtm\u00e4ssig in der Schweiz aufhalten; <br>b. nicht zu einer l\u00e4ngerfristigen Freiheitsstrafe verurteilt worden sind; <br>c. die innere und \u00e4ussere Sicherheit der Schweiz nicht gef\u00e4hrden; und <br>d. Grundkenntnisse einer Landessprache haben.<br><br>Die Annahme dieser Verfassungsbestimmung w\u00fcrde niemanden zwingen, das Schweizer B\u00fcrgerrecht zu erwerben, aber den Zugang zur schweizerischen Staats-angeh\u00f6rigkeit im Vergleich zu heute erheblich erleichtern. Selbst wenn sich auch weiterhin, aus verschiedenen Gr\u00fcnden, nicht alle ausl\u00e4ndischen Personen einb\u00fcrgern lassen w\u00fcrden, erg\u00e4be sich dadurch zumindest f\u00fcr alle diejenigen, die an der schweizerischen Gesellschaft intensiver teilhaben und am hiesigen politischen Leben teilnehmen wollen, eine deutlich verbesserte Chance, dies auch zu erreichen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wer steht hinter dieser Initiative?<\/strong><br>Die Initiative wurde von der Aktion Vierviertel lanciert. Es sind Menschen aus der Zivil-gesellschaft, die sich beruflich und privat mit Themen rund um Migration, Demokratie, Politik, gerechte Gesellschaften und gleichberechtigte Teilhabe in der Schweiz besch\u00e4ftigen. Sie fordern, dass Bund, Kantone und Gemeinden Einb\u00fcrgerungen im Interesse einer echten Demokratie aktiv f\u00f6rdern sollen. Das heutige Verfahren ziele auf Selektion und beruhe auf dem Verdacht, dass jemand etwas verlangen k\u00f6nnte, das ihm oder ihr nicht zusteht. Diese Haltung m\u00fcsse sich \u00e4ndern. In der Schweiz lebende Menschen, die noch keinen Pass haben, sollen willkommen geheissen, unterst\u00fctzt und zur Einb\u00fcrgerung eingeladen werden. Eine wirksame F\u00f6rdermass-nahme sei zum Beispiel, auf Geb\u00fchren zu verzichten.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Initiativkomitee verlangt objektive Kriterien und faire Verfahren. Veraltete, un-sachliche und willk\u00fcrliche Kriterien sollen abgeschafft werden. Gem\u00e4ss dem Initiativ-komitee muss die Einb\u00fcrgerung von einer Verwaltungsbeh\u00f6rde in einem schnellen und g\u00fcnstigen Bewilligungs-verfahren, was allerdings nur indirekt aus dem Initiativtext hervorgeht, und nach gesamtschweizerisch einheitlichen Standards erteilt werden. Schliesslich soll auch nicht mehr zul\u00e4ssig sein, dass nicht eingeb\u00fcrgert wird, wer eine Landessprache (bspw. Franz\u00f6sisch) beherrscht, nur weil es sich nicht um die am Wohnort gesprochene (bspw. Deutsch) handelt. Letztlich gelten im Bund alle Landessprachen als gleichwertig; es ist nicht logisch, davon bei der Verleihung des Schweizer B\u00fcrgerrechts eine Ausnahme zu machen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>W\u00fcrdigung<\/strong><br>Der Club Helv\u00e9tique w\u00fcrde sich auch weitergehenden L\u00f6sungen nicht verschliessen, unterst\u00fctzt aber jedenfalls die moderat ausgestaltete Initiative, weil sie ein Demo-kratiedefizit angeht und bei ihrer Annahme die Qualit\u00e4t der Schweizer Demokratie wesentlich verbessern w\u00fcrde. \u00dcberdies f\u00fchrt sie zu mehr Rechtsstaatlichkeit bei den Einb\u00fcrgerungsverfahren.<br><br>C\u00e9cile B\u00fchlmann\/Peter Uebersax<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wir sind vorgestellt worden in Club Helv\u00e9tique Die Demokratie-Initiative der Aktion Vierviertel greift ein wichtiges An-liegen zur St\u00e4rkung der rechtsstaatlichen Demokratie auf, was ganz den Intentionen des Club Helv\u00e9tique entspricht. 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