{"id":8604,"date":"2025-11-29T03:15:43","date_gmt":"2025-11-29T03:15:43","guid":{"rendered":"https:\/\/aktionvierviertel.ch\/?p=8604"},"modified":"2026-02-13T04:51:19","modified_gmt":"2026-02-13T04:51:19","slug":"das-buergerrecht-eine-fundamental-wichtige-frage-fuer-die-zukunft-der-schweiz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/aktionvierviertel.ch\/fr\/das-buergerrecht-eine-fundamental-wichtige-frage-fuer-die-zukunft-der-schweiz\/","title":{"rendered":"Das B\u00fcrgerrecht: Eine fundamental wichtige Frage f\u00fcr die Zukunft der Schweiz"},"content":{"rendered":"<p>EKM-Jahreskonferenz 2025<\/p>\n<p>Ich m\u00f6chte beginnen mit einem R\u00fcckblick auf das letzte halbe Jahrhundert B\u00fcrgerrechtsgeschichte. Ich habe sie von nahem verfolgt, manchmal auch als direkter Akteur. Die neuere Geschichte des Schweizer B\u00fcrgerrechts ist gepr\u00e4gt von einem st\u00e4ndigen Auf und Ab, von Fortschritten und grossen R\u00fcckschl\u00e4gen. Ich werde mich auf die wichtigsten Etappen beschr\u00e4nken und mich anschliessend den aus meiner Sicht zentralen Fragen f\u00fcr die Zukunft zuwenden.<\/p>\n<p>1982, vor \u00fcber vier Jahrzehnten, unternahm der Bundesrat, der verantwortliche Justizminister war damals Kurt Furgler, einen ersten Versuch, jungen, in der Schweiz aufgewachsenen Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern eine erleichterte Einb\u00fcrgerung zu erm\u00f6glichen. Die Vorlage scheiterte in der Volksabstimmung im Verh\u00e4ltnis von 45% zu 55%. Aber h\u00f6ren Sie, wie der Bundesrat, wie Bundesrat Furgler, in seiner Botschaft damals argumentierte:<\/p>\n<p>\u00abHier aufgewachsene Ausl\u00e4nder sind dank des Besuchs schweizerischer Schulen mit unseren Gegebenheiten weitgehend vertraut und nur den Papieren nach Ausl\u00e4nder. Ihre volle Eingliederung in die schweizerische Gesellschaft ist mit allen Mitteln zu f\u00f6rdern. Nur so kann verhindert werden, dass sie mangels politischer Mitwirkungsm\u00f6glichkeiten in eine menschlich und vor allem auch staatspolitisch unerw\u00fcnschte Isolation gedr\u00e4ngt werden. Auch wenn die jungen Ausl\u00e4nder versuchen, es in allen Dingen ihren schweizerischen Altersgenossen gleichzutun, f\u00fchlen sie sich als Sondergruppe. Dieses Gef\u00fchl wird noch dadurch verst\u00e4rkt, dass sie es bei dieser oder jener Gelegenheit zu sp\u00fcren bekommen, dass sie Ausl\u00e4nder sind.\u00bb<\/p>\n<p>Der Bundesrat sprach sich damals entschieden f\u00fcr die erleichterte Einb\u00fcrgerung von Angeh\u00f6rigen der sogenannten zweiten Generation aus. Auch wenn die Sprache von damals in ihrem paternalistischen Gestus veraltet sein mag: Beim heutigen Bundesrat sucht man vergeblich nach staatspolitischen und menschlichen \u00dcberlegungen in dieser Art. Lesen Sie nur die k\u00fcrzlich publizierte Botschaft zur Volksinitiative \u00abF\u00fcr ein modernes B\u00fcrgerrecht\u00bb. Das ist umso stossender, als heute viel mehr Menschen von unserem engherzigen B\u00fcrgerrecht betroffen sind als zur Zeit von Bundesrat Furgler.<\/p>\n<p>Einen zweiten Versuch, der Zweiten Generation eine erleichterte Einb\u00fcrgerung zu erm\u00f6glichen, machte der Bundesrat \u2013 f\u00fcr die Justiz zust\u00e4ndig war inzwischen Arnold Koller \u2013 1994. Diesmal stimmten 53% der Schweizerinnen und Schweizer zu. Aber die Vorlage scheiterte am St\u00e4ndemehr \u2013 nur noch am St\u00e4ndemehr.<\/p>\n<p>Zehn Jahre sp\u00e4ter, 2004, in der Zeit von Justizministerin Metzler, wurde eine dritte Vorlage abgelehnt. Diesmal von Volk und St\u00e4nden. Aber, und das ist der Unterschied zu heute: Jedes Mal stellte sich der Bundesrat mit \u00dcberzeugung hinter die Einb\u00fcrgerungs-Vorlagen f\u00fcr die Zweite Generation.<\/p>\n<p>Leider ganz anders heute: F\u00fcr den heutigen Bundesrat ist die erleichterte Einb\u00fcrgerung der zweiten, in der Schweiz aufgewachsenen, Generation kein Thema mehr. So sehr die \u00abDemokratie-Initiative\u00bb \u00abF\u00fcr ein modernes B\u00fcrgerrecht\u00bb Anlass dazu geboten h\u00e4tte. Dass das nicht geschehen ist, zeigt, wie gravierend sich die Verh\u00e4ltnisse in unserer Regierung inzwischen verschoben haben.<\/p>\n<p>So viel zu den grossen R\u00fcckschl\u00e4gen der letzten Jahrzehnte. Immer wieder gab es aber auch Fortschritte. Der mit Abstand wichtigste Fortschritt war eine Folge der Gleichstellung der Geschlechter, die endlich auch im B\u00fcrgerrecht nachvollzogen wurde. Zwar wurden ausl\u00e4ndische Ehefrauen von Schweizern nun nicht mehr automatisch Schweizerinnen. Aber die Rechtslage f\u00fcr binationale Paare verbesserte sich klar, durch die geschlechtsunabh\u00e4ngig verankerte erleichterte Einb\u00fcrgerung des Partners, der Partnerin, nach f\u00fcnf Jahren. Dadurch wurde ein Rechtsanspruch auf Einb\u00fcrgerung verankert. Die praktische Bedeutung dieser Verbesserung ist enorm. Rund 40 Prozent der Ehen werden heute binational geschlossen.<\/p>\n<p>Zu den positiven Entwicklungen im B\u00fcrgerrecht geh\u00f6rt auch, dass das Verbot der doppelten Staatsangeh\u00f6rigkeit Anfang der neunziger Jahre abgeschafft wurde. Hier geh\u00f6rte die Schweiz im europ\u00e4ischen Vergleich f\u00fcr einmal zu den Vorreiterinnen. Ich erinnere mich gut daran, wie dieser Fortschritt zustande kam. In einer ersten Runde der Beratung der damals h\u00e4ngigen Vorlage zum B\u00fcrgerrecht in der nationalr\u00e4tlichen Kommission, in der es um andere Fragen ging, war mein Antrag auf Streichung noch chancenlos. Vor der zweiten Runde machten sich der Gewerkschaftsbund und der Arbeitgeberverband in einer gemeinsamen Eingabe f\u00fcr die Abschaffung des Verbots des doppelten B\u00fcrgerrechts stark. Bundesrat Koller schloss sich dem Anliegen der Sozialpartner an, worauf die Mehrheit beider R\u00e4te die Streichung beschloss. Die damals im Vordergrund stehende europapolitische Debatte wirkte sich positiv aus. Ein Referendum war kein Thema, die Gegner waren vollauf besch\u00e4ftigt mit ihrem Kampf gegen den EWR.<\/p>\n<p>Zu den Errungenschaften dieser Jahrzehnte geh\u00f6rt auch die \u00d6ffnung des Rechtswegs gegen willk\u00fcrlich verweigerte Einb\u00fcrgerungen bis hin zum Bundesgericht. Wegweisend daf\u00fcr waren die F\u00e4lle Emmen und Rheineck. Daraus ergab sich zwar kein Rechtsanspruch auf Einb\u00fcrgerung, aber doch ein Anspruch auf Schutz vor Diskriminierung. Im Fall Emmen hob das Bundesgericht den diskriminierenden negativen Entscheid auf, der sich ausschliesslich gegen Personen aus Ex-Jugoslawien gerichtet hatte. Im Falle Rheineck f\u00fchrte die Beschwerde in einer analogen Konstellation dazu, dass das Bundesgericht erstmals anordnete, dass die Betroffenen eingeb\u00fcrgert werden mussten. Dies, nachdem sich die Mehrheit der B\u00fcrgerversammlung trotz Aufhebung des diskriminierenden ersten Entscheids geweigert hatte, die Diskriminierung zu beseitigen.<\/p>\n<p>Die beiden Entscheide Emmen und Rheineck waren ein grosser Fortschritt im Einb\u00fcrgerungsrecht. Diese beiden Entscheide des Bundesgerichts spiegeln aber nur, mit welcher Willk\u00fcr und welchen Schwierigkeiten Einb\u00fcrgerungswillige im Einb\u00fcrgerungsverfahren immer wieder konfrontiert sind. Die Schweizer Stimmbev\u00f6lkerung st\u00fctzte die Entscheide des Bundesgerichts gegen Diskriminierung. Die SVP-Initiative, die Willk\u00fcrentscheide von Gemeinden verfassungsm\u00e4ssig abst\u00fctzen wollte \u2013 die Initiative hiess \u00abf\u00fcr demokratische Einb\u00fcrgerungen\u00bb &#8211; wurde mit grossem Mehr abgelehnt.<\/p>\n<p>Zwiesp\u00e4ltige Auswirkungen haben zwei Gesetzesrevisionen der j\u00fcngeren Zeit. F\u00fcr die Dritte Generation wurde dank eines Vorstosses von Nationalr\u00e4tin Ada Marra endlich eine Verfassungsrevision f\u00fcr die erleichterte Einb\u00fcrgerung in die Wege geleitet und von Volk und St\u00e4nden angenommen. Im Gesetz wurde das Versprechen dann allerdings so restriktiv umgesetzt, dass die Effekte l\u00e4cherlich klein bleiben. Unter anderem durch eine willk\u00fcrliche Altersgrenze von 25 Jahren, bis zu der die erleichterte Einb\u00fcrgerung l\u00e4ngstens beantragt werden kann.<\/p>\n<p>Die letzte Revision des B\u00fcrgerrechtsgesetzes von 2018 verk\u00fcrzte zwar die Wohnsitzpflicht von zw\u00f6lf auf zehn Jahre. Aber gleichzeitig wurden die H\u00fcrden erh\u00f6ht, indem neu die Niederlassungsbewilligung C zwingend vorausgesetzt wird. Und die sprachlichen Anforderungen wurden in der Praxis dermassen versch\u00e4rft, dass viele Zugewanderte ohne terti\u00e4re Bildung faktisch keine Chance auf Einb\u00fcrgerung mehr haben. Daraus erw\u00e4chst eine gegen\u00fcber fr\u00fcher noch versch\u00e4rfte soziale Diskriminierung. Wer nicht \u00fcber eine h\u00f6here Schulbildung verf\u00fcgt und manuelle Arbeit zum Beispiel auf dem Bau oder in der Reinigung verrichtet, kommt kaum mehr \u00fcber die immer h\u00f6heren formellen Anforderungen. Auch die teilweise grotesken Einb\u00fcrgerungstests sind schikan\u00f6s, wie die Praxis zeigt. Der Ungeist der \u00abSchweizermacher\u00bb, bis heute der erfolgreichste Schweizer Film aller Zeiten, ist an manchen Orten noch immer makabre Realit\u00e4t.<\/p>\n<p>Die gr\u00f6ssten Verschlechterungen der letzten Jahre aber sind entstanden durch die in der j\u00fcngeren Geschichte pr\u00e4zedenzlose Prekarisierung der Aufenthaltsrechte f\u00fcr die in der Schweiz geborene und hier aufgewachsene Zweite und Dritte Generation. Durch die neuere Praxis der Gerichte bei Delikten hat sich ihre Situation massiv verschlechtert. Noch in den neunziger Jahren w\u00e4re es unvorstellbar gewesen, dass hier geborene oder aufgewachsene Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder, also Inl\u00e4nderinnen und Inl\u00e4nder ohne Pass, bei Delikten einfach abgeschoben w\u00fcrden. In ein Land, das ihnen oft g\u00e4nzlich fremd ist. Genau das passiert heute aber regelm\u00e4ssig. Dies trotz der H\u00e4rtefallklausel im Gesetz, die ausdr\u00fccklich Secondos und Secondas sch\u00fctzen sollte. Bei diesen Versch\u00e4rfungen beruft sich das Bundesgericht auf den sogenannten \u00abVolkswillen\u00bb: Gemeint ist damit die Annahme der SVP-\u00abAusschaffungsinitiative\u00bb in der Volksabstimmung. Es sind also rein politische und nicht rechtliche Argumente. Dabei blendet das Bundesgericht vollst\u00e4ndig aus, dass die gleiche Stimmbev\u00f6lkerung wenige Jahre sp\u00e4ter die SVP-\u00abDurchsetzungsinitiative\u00bb, die sich gegen die H\u00e4rtefallklausel richtete, mit menschenrechtlichen Argumenten klar verworfen hat. F\u00fcr die f\u00fcr die Versch\u00e4rfungen verantwortliche Abteilung des Bundesgerichts, die strafrechtliche Abteilung, hat auch die EMRK bis heute kaum einen Stellenwert.<\/p>\n<p>Die Landesverweisung von Angeh\u00f6rigen der Zweiten und Dritten Generation \u2013 oft sind es Drogenabh\u00e4ngige mit einer Jahrzehnte langen Krankheitsgeschichte \u2013, ist ein Unrecht, das das Gewissen der Schweiz in Zukunft noch plagen wird.<\/p>\n<p>Gef\u00e4hrdet ist die Aufenthaltssicherheit langj\u00e4hrig hier Ans\u00e4ssiger ohne Schweizer Pass auch, weil das Aufenthaltsrecht zunehmend davon abh\u00e4ngt, dass jemand nicht sozialhilfeabh\u00e4ngig wird. Viele verzichten heute wegen berechtigter Angst vor dem Verlust der Aufenthaltsbewilligung auf Hilfe f\u00fcr sich und ihre Kinder, auch wenn sie dringend n\u00f6tig w\u00e4re. Ob die vom Parlament in einer ersten Runde gutgeheissene parlamentarische Initiative \u00abArmut ist kein Verbrechen\u00bb dem Einhalt gebieten kann, ist derzeit ungewiss.<\/p>\n<p>Dass das Aufenthaltsrecht in der Schweiz auch bei Verwurzelung oder Geburt im Land in den letzten Jahren stark prekarisiert worden ist, ist die Folge st\u00e4ndiger ausl\u00e4nderfeindlicher Kampagnen. Damit r\u00fcckt die urspr\u00fcngliche Funktion des B\u00fcrgerrechts, n\u00e4mlich Aufenthaltssicherheit zu schaffen, pl\u00f6tzlich wieder in den Vordergrund. Nur das B\u00fcrgerrecht schafft letztlich Schutz vor Ausweisung und sichert damit das Aufenthaltsrecht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Lassen Sie mich nach diesem \u00dcberblick \u00fcber die letzten Jahrzehnte zu den grunds\u00e4tzlichen Fragen kommen, die sich heute stellen. Ende 2024 z\u00e4hlte die Schweiz gut neun Millionen Einwohnerinnen und Einwohner. Fast zweieinhalb Millionen davon haben keinen Schweizer Pass. Das sind mehr als 27 Prozent der Bev\u00f6lkerung, mit steigender Tendenz.<\/p>\n<p>Die Zunahme der Schweizer Wohnbev\u00f6lkerung ist ein Spiegel des wirtschaftlichen Erfolgs. Das l\u00e4sst sich durch einen Vergleich mit \u00d6sterreich illustrieren. Die \u00f6sterreichische Wohnbev\u00f6lkerung war vor 100 Jahren doppelt so gross wie jene der Schweiz. Heute leben in der Schweiz fast gleich viele Menschen wie in \u00d6sterreich. Die beiden L\u00e4nder hatten in den letzten 100 Jahren eine stark unterschiedliche wirtschaftliche Dynamik. Dass die Schweizer Wohnbev\u00f6lkerung in den letzten Jahrzehnten so stark gewachsen ist, hat mit ihrem wirtschaftlichen Erfolg zu tun.<\/p>\n<p>Dass ein immer gr\u00f6sserer Teil der Schweizer Wohnbev\u00f6lkerung keinen Schweizer Pass hat, ist demgegen\u00fcber eine Folge des restriktiven Einb\u00fcrgerungsrechts. Kein anderes Land kennt ein so kompliziertes dreistufiges Einb\u00fcrgerungsverfahren von Gemeinde, Kanton und Bund. Die dominante Rolle der Gemeinden stammt aus Zeiten, als die Verantwortung f\u00fcr die Armen, die Armengen\u00f6ssigen, bei den Gemeinden lag. Menschen, die in die Armut abst\u00fcrzten, konnten jederzeit in die Heimatgemeinde abgeschoben werden, egal wie lange sie an einem anderen Ort gelebt hatten. Dieser unw\u00fcrdige Zustand, die unselige Verschr\u00e4nkung des Armenrechts mit dem Gemeindeb\u00fcrgerrecht, ist seit 1977 vorbei. Keine Schweizerin, kein Schweizer muss heute mehr bef\u00fcrchten, wegen Armut in die Schweizer Heimatgemeinde abgeschoben zu werden. Ist die Heimatgemeinde aber nicht mehr f\u00fcr die Sozialhilfe zust\u00e4ndig, so entf\u00e4llt auch dieser Grund f\u00fcr eine restriktive Einb\u00fcrgerungspolitik.<\/p>\n<p>Dass mehr als ein Viertel der Schweizer Wohnbev\u00f6lkerung kein B\u00fcrgerrecht hat, stellt f\u00fcr ein Land, das sich als Demokratie versteht, konkret als die zweit\u00e4lteste Demokratie der Welt, grunds\u00e4tzliche Fragen. Michael Walzer, einer der wichtigsten politischen Philosophen der Gegenwart, hat sich in seinem Schl\u00fcsselwerk \u00abSph\u00e4ren der Gerechtigkeit\u00bb mit genau diesen Fragen besch\u00e4ftigt. Er kommt zum Schluss, dass politische Gerechtigkeit, in einer Demokratie, dauerhaftes Ausl\u00e4ndertum nicht zul\u00e4sst. Eine Demokratie, die wirtschaftlich auf Immigrantinnen und Immigranten baut, muss diese einbeziehen, ihnen Wege zur Zugeh\u00f6rigkeit er\u00f6ffnen. Der Schl\u00fcssel dazu ist das B\u00fcrgerrecht. F\u00fcr gleiche und vollwertige Rechte. Eine Demokratie muss alle einschliessen, die dauerhaft zur Wohnbev\u00f6lkerung z\u00e4hlen.<\/p>\n<p>Die Schweiz kommt nicht darum herum, sich mit dieser Frage ernsthaft auseinanderzusetzen. Die \u00abDemokratieinitiative\u00bb \u00abF\u00fcr ein modernes B\u00fcrgerrecht\u00bb stellt sie erstmals in Form einer Volksinitiative.<\/p>\n<p>Die Initiative fordert, die Wohnsitzfrist f\u00fcr das B\u00fcrgerrecht auf f\u00fcnf Jahre herabzusetzen. Diese Forderung ist keineswegs utopisch.<\/p>\n<p>Sie ist es schon deshalb nicht, weil die F\u00fcnfjahresfrist in Europa verbreitet, nahezu Standard ist. Auch f\u00fcr die Schweiz w\u00e4re sie nichts Neues. Im 19. Jahrhundert galten kurze Wohnsitzfristen, zu Beginn des 20. Jahrhunderts waren f\u00fcnf Jahre die Regel. Albert Einstein wurde innert f\u00fcnf Jahren Schweizer B\u00fcrger. Nur deshalb ist er ein Schweizer Nobelpreistr\u00e4ger.<\/p>\n<p>Die starke Verengung des Zugangs zum B\u00fcrgerrecht ist eine neuere Erscheinung. Sie ist das Ergebnis von Entwicklungen im Lauf des 20. Jahrhunderts. Der Zugang zum Schweizer B\u00fcrgerrecht wurde nach dem ersten Weltkrieg stark erschwert, zu einer Zeit also, als die Zuwanderung in die Schweiz tief war. Im 19. Jahrhundert sah man das anders. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts, als die Schweiz im wirtschaftlichen Boom erstmals zum Einwanderungsland wurde und die St\u00e4dte teils h\u00f6here Ausl\u00e4nderzahlen aufwiesen als heute, wurde die Einb\u00fcrgerung offensiv gef\u00f6rdert.<\/p>\n<p>Die Einb\u00fcrgerungspolitik h\u00e4ngt wie kaum ein anderes Politikfeld mit dem Selbstbild der Schweiz zusammen. Eine ethnisierte, abstammungsorientierte Vorstellung von dem, was die Schweiz ausmacht, f\u00fchrt tendenziell zu einem restriktiven B\u00fcrgerrecht. Wer sich hingegen an der realen Vielfalt der sich st\u00e4ndig wandelnden Zusammensetzung der Schweizer Wohnbev\u00f6lkerung orientiert, muss auch f\u00fcr die \u00d6ffnung des Zugangs zum B\u00fcrgerrecht eintreten.<\/p>\n<p>Auch da lohnt der Blick zur\u00fcck. Im 19. Jahrhundert, im Zeitalter der Nationenbildung, musste sich der junge Schweizer Bundesstaat gegen die dominierende Vorstellung abgrenzen, wonach eine Nation sprachlich, ethnisch und kulturell homogen sein m\u00fcsse. Die Schweiz mit ihren verschiedenen Sprachen und Kulturen hingegen begr\u00fcndete ihre Existenz staatspolitisch und nicht ethnisch: mit der Orientierung an gemeinsamen Werten wie Freiheit, Demokratie und Pluralismus. Exemplarisch daf\u00fcr stehen die Schriften des damals f\u00fchrenden Staatsrechtlers Carl Hilty. Diese wegweisende Sichtweise er\u00f6ffnet Perspektiven auch f\u00fcr die Zukunft. Sie versteht die Vielfalt der Bev\u00f6lkerung positiv und bezieht alle ein, die dauerhaft hier leben.<\/p>\n<p>Vieles spricht daf\u00fcr, dass die Voraussetzungen f\u00fcr eine Weiterentwicklung des B\u00fcrgerrechts besser sind als es der politische R\u00fcckblick auf die letzten Jahrzehnte vermuten l\u00e4sst. Die Schweiz kann aufbauen darauf, dass die wirtschaftliche und die soziale Integration \u00fcber alles gesehen erfolgreich war. Unser System der Berufsbildung mit grosser Durchl\u00e4ssigkeit, und insbesondere auch die Gewerkschaften haben dazu wichtige Beitr\u00e4ge geleistet. In den beiden gr\u00f6ssten Gewerkschaften der Schweiz, der Unia und der Syna, spielen Migrantinnen und Migranten und ihre Nachkommen eine tragende Rolle. Die gesellschaftliche Integration hat sich in der Schweiz stark entwickelt, insbesondere dank vielf\u00e4ltigen Kr\u00e4ften der Zivilgesellschaft, darunter auch die Migrantinnen und Migranten und ihre Organisationen. Exemplarisch und f\u00fcr alle sichtbar ist der Fussball ein Spiegel der Vielfalt dieser realen Schweiz. Nun muss politisch das nachvollzogen werden, was wirtschaftlich und gesellschaftlich l\u00e4ngst Realit\u00e4t ist.<\/p>\n<p>Ansatzpunkte gibt es viele. Angefangen beim ius soli, dem B\u00fcrgerrecht f\u00fcr Kinder, die in der Schweiz geboren werden und deren Eltern hier dauerhaft leben. Kinder also, die hier aufwachsen und deren reale Heimat die Schweiz ist, unabh\u00e4ngig vom Pass ihrer Eltern. Die Schweiz muss endlich beginnen, ernsthaft \u00fcber diese Forderung nachzudenken. Schon Ende des 19. Jahrhunderts gab es politische Vorst\u00f6sse daf\u00fcr, dann wieder 1967. Notabene von freisinnigen National- und St\u00e4nder\u00e4ten. Auch wenn diese Vorst\u00f6sse sp\u00e4ter in Schubladen verschwanden, l\u00e4sst sich daran ankn\u00fcpfen.<\/p>\n<p>Man k\u00f6nnte auch k\u00fchner denken. Gegen eine halbe Million der fast zweieinhalb Millionen hier lebenden Menschen mit ausl\u00e4ndischem Pass sind in der Schweiz geboren. Warum nicht all diesen Menschen, in einer grossen Aktion, die M\u00f6glichkeit zum Schweizer Pass er\u00f6ffnen, unb\u00fcrokratisch, ohne H\u00fcrden? Sie geh\u00f6ren doch schon l\u00e4ngst, Zeit ihres Lebens, zur Schweiz. So eine grosse, in einem positiven Sinne patriotische Geste, w\u00fcrde vieles \u00e4ndern, zum Guten.<\/p>\n<p>\u00dcberf\u00e4llig ist es, die Forderung nach der erleichterten Einb\u00fcrgerung wieder aufzunehmen. Der Bundesrat ist heute, im Gegensatz zu seinen Vorg\u00e4ngern, dazu leider nicht imstande. Im Parlament wird eine neue Auseinandersetzung dar\u00fcber f\u00e4llig.<\/p>\n<p>Vor diesen Fragen kann sich die politische Schweiz nicht mehr dr\u00fccken. Das ist das Verdienst der \u00abDemokratie-Initiative\u00bb \u00abf\u00fcr ein modernes B\u00fcrgerrecht\u00bb. Die Initiative wird stark von Secondos und Secondas getragen, die damit un\u00fcbersehbar selbst zum politischen Subjekt werden. Die Initiative st\u00f6sst, endlich, die \u00fcberf\u00e4llige Debatte \u00fcber die Zukunft des B\u00fcrgerrechts wieder an. Und damit verbunden eine Auseinandersetzung \u00fcber die Zukunft der Schweizer Demokratie.<\/p>\n<p>Die zusammen mit der Botschaft \u00fcber die Demokratie-Initiative vorgelegten Berichte zeigen, wie krass sich heute die realen Einb\u00fcrgerungschancen von Kanton zu Kanton und von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden. Dabei leben wir in der gleichen Schweiz, im selben Bundesstaat, in derselben Demokratie. Es kann und darf doch nicht sein, dass die Chance, Schweizerin oder Schweizer zu werden, davon abh\u00e4ngig ist, wo man geboren wird und wo man lebt. Schon die erste Bundesverfassung von 1848 erkl\u00e4rte, dass die Vorrechte des Orts und der Geburt abgeschafft sind. Das muss endlich auch im B\u00fcrgerrecht so werden.<\/p>\n<p>Diese Diskussionen sind \u00fcberf\u00e4llig. Die Gemeinden und die Kantone d\u00fcrfen allerdings nicht warten, bis sich die Rechtslage auf Bundesebene verbessert. Die Gemeinden und St\u00e4dte sind heute der Ort, wo alles beginnt. F\u00fcr die Betroffenen ist es in der Praxis ein gewaltiger Unterschied, ob man ihnen signalisiert, dass man sie nicht will, wie es leider manchenorts geschieht. Oder ob man auf sie zugeht und sie einl\u00e4dt, sich einzub\u00fcrgern, sobald sie die Voraussetzungen daf\u00fcr erf\u00fcllen. Die Erfahrungen der Gemeinden und St\u00e4dte, die auf die Betroffenen zugehen, insbesondere auf die Jungen, die vor Ort aufgewachsen und zur Schule gegangen sind, sind jedenfalls sehr positiv.<\/p>\n<p>Beim Bund gibt es nur schon, was die heutige Praxis betrifft, einen grossen Nachholbedarf. Das beginnt bei der Beschleunigung der Verfahren, die heute auch auf Bundesebene viel zu lange dauern. Und der j\u00fcngste Bundesgerichtsentscheid im Einb\u00fcrgerungsrecht zum Gastwirt aus Arth-Goldau hat gezeigt, dass die Weisungen des Bundes nicht auf der H\u00f6he der rechtsstaatlichen Standards und viel zu restriktiv sind. Diesem Gastwirt, der sonst alle Voraussetzungen einwandfrei erf\u00fcllte, wurde die Einb\u00fcrgerung von den Bundesbeh\u00f6rden einzig deshalb verweigert, weil ihm am Steuer fahrl\u00e4ssig ein Selbstunfall unterlaufen war. Das Bundesgericht, hier war es die I. \u00f6ffentlich-rechtliche Abteilung, hiess seine Beschwerde gut. Die rechtsstaatlichen Standards w\u00fcrden eine Gesamtw\u00fcrdigung des Falles verlangen. Es ist mir ein R\u00e4tsel, weshalb das zust\u00e4ndige Departement die zu restriktiven Weisungen trotz des Bundesgerichtsentscheids bis heute nicht verbessert hat. Und es zul\u00e4sst, dass seine Beamten, wie im fraglichen Verfahren geschehen, noch immer einer politisch gewollten Versch\u00e4rfung der Einb\u00fcrgerungspraxis das Wort reden.<\/p>\n<p>Zum Schluss: Wir stehen bei der Einb\u00fcrgerung vor der grossen Aufgabe, einen neuen Zyklus einzuleiten. F\u00fcr die vielen Menschen, die zur Schweiz, zu unserer Gesellschaft geh\u00f6ren und doch nicht \u00fcber die vollen Rechte verf\u00fcgen. Das B\u00fcrgerrecht ist im Sinne von Hannah Arendt ein fundamentales Recht auf Rechte. Ein Recht, das die Voraussetzung f\u00fcr weitere Rechte ist: Aufenthaltsrechte, politische Rechte.<\/p>\n<p>Es geht um die Zukunft der Schweiz, unserer Gesellschaft, unserer Demokratie. Demokratie heisst, dass alle, die zur st\u00e4ndigen Wohnbev\u00f6lkerung z\u00e4hlen, einbezogen werden. Damit das m\u00f6glich wird, braucht es eine neue Bewegung im B\u00fcrgerrecht. Die Erfahrung lehrt, dass sie nicht von selbst zustande kommt. Es ist die Verantwortung der heute politisch aktiven Generationen, die Weichen f\u00fcr die Zukunft zu stellen. In diesem Sinne m\u00f6chte ich Sie auffordern, da, wo Sie Ihre M\u00f6glichkeiten dazu sehen, aktiv zu werden.<\/p>\n<p><strong><em>Autor:<\/em><\/strong> Paul Rechsteiner<br \/>\n<strong><em>Link der Konferenz:<\/em><\/strong> https:\/\/www.ekm.admin.ch\/de\/jahreskonferenz-2025<br \/>\n<strong><em>Bildnachweis:<\/em><\/strong> Roberta Fele<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>EKM-Jahreskonferenz 2025 Ich m\u00f6chte beginnen mit einem R\u00fcckblick auf das letzte halbe Jahrhundert B\u00fcrgerrechtsgeschichte. Ich habe sie von nahem verfolgt, manchmal auch als direkter Akteur. Die neuere Geschichte des Schweizer B\u00fcrgerrechts ist gepr\u00e4gt von einem st\u00e4ndigen Auf und Ab, von Fortschritten und grossen R\u00fcckschl\u00e4gen. 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