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Zeit für die Vierviertel-Demokratie: Volksinitiative für ein modernes Bürgerrecht

Arber Bullakaj
Zeit für die Vierviertel-Demokratie: Volksinitiative für ein modernes Bürgerrecht

Die Aktion Vierviertel hat heute den Initiativtext der Volksinitiative für ein modernes Bürgerrecht vorgestellt. Darin fordert die breite zivilgesellschaftliche Allianz einen Anspruch auf Einbürgerung für alle, die seit fünf Jahren in der Schweiz leben und objektive Kriterien erfüllen. Die Demokratie-Initiative soll einen Paradigmenwechsel im Schweizer Bürgerrecht herbeiführen.

Die Schweiz schliesst rund ein Viertel ihrer Bevölkerung vom Bürgerrecht und damit von der Demokratie aus. Das will die «Volksinitiative für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)» ändern: In der Bundesverfassung soll ein Anspruch auf Einbürgerung hinzugefügt werden für alle, die seit fünf Jahren rechtmässig in der Schweiz leben, nicht schwerwiegend straffällig geworden sind, die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden, und über Grundkenntnisse einer Landessprache verfügen.

«Es ist höchste Zeit für ein Bürgerrecht, welches den Ansprüchen der Schweizer Demokratie gerecht wird», sagt Arber Bullakaj, Präsident der Aktion Vierviertel. Im Herbst finden nationale Wahlen statt, und kaum jemand spricht darüber, dass dabei nur drei Viertel der Schweizer Bevölkerung mitreden dürfen. Mit ihrer Volksinitiative will die Aktion Vierviertel dieses Demokratiedefizit im Wahljahr aufs politische Tapet bringen. «Eine Demokratie misst sich an der gleichberechtigten und vollwertigen Teilhabe ihrer Mitglieder, und da hat die Schweiz heute Nachholbedarf», so Bullakaj. Der Weg zu dieser Teilhabe ist dieEinbürgerung: das Recht, an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen, auf einen sicheren Aufenthalt und das Recht, als vollwertiges Mitglied der Gemeinschaft anerkannt zu werden.

Die Schweiz braucht einen grundsätzlichen Paradigmenwechsel: Ein Anspruch auf die Einbürgerung für alle, die dauerhaft hier leben, soll an Stelle der heute oftmals willkürlichen und schikanösen Verfahren treten. «Gleiche Rechte sind das Fundament jeder modernen Demokratie und kein Privileg, das man sich als Bittsteller verdienen muss», betont Arber Bullakaj.

Der Initiativtext wird in den kommenden Wochen bei der Bundeskanzlei eingereicht. Im Frühling wird sich die breite zivilgesellschaftliche Allianz hinter der Bürgerrechts-Initiative der Öffentlichkeit vorstellen und mit der Unterschriftensammlung beginnen. Damit soll die Frage der politischen Teilhabe auch im Wahlherbst zum Thema werden.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website: www.aktionvierviertel.ch

Kontaktpersonen für Medienanfragen:

Arber Bullakaj (076 533 54 86)

kontakt@aktionvierviertel.ch

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Volksinitiative für ein modernes Bürgerrecht

Arber Bullakaj
Volksinitiative für ein modernes Bürgerrecht
Art. 38 BV Erwerb und Verlust der Bürgerrechte
  1. unverändert
  2. Er erlässt Vorschriften über die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern. Anspruch auf Erteilung des Bürgerrechts auf Gesuch hin haben Ausländerinnen und Ausländer, die:
    • sich seit fünf Jahren rechtmässig in der Schweiz aufhalten;
    • nicht zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe verurteilt worden sind;
    • die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden; und
    • Grundkenntnisse einer Landessprache haben.
  3. unverändert

 

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Teilerfolg: Ständerat überweist Motion für erleichterte Einbürgerung an Kommission

Arber Bullakaj
Teilerfolg: Ständerat überweist Motion für erleichterte Einbürgerung an Kommission

Der Ständerat hat heute die Motion von Lisa Mazzone für eine erleichterte Einbürgerung der zweiten Generation an die zuständige Kommission überwiesen. Dies ist als Teilerfolg im Kampf für ein modernes Bürgerrecht zu werten, zumal der Bundesrat den Vorstoss zur Ablehnung empfohlen hatte. Damit anerkennt der Ständerat, dass in Sachen Einbürgerungen offensichtlich Handlungsbedarf besteht. Die Verschärfungen im Bürgerrechtsgesetz und die damit einhergehenden rückläufigen Einbürgerungszahlen seit 2018 zementieren ein rückwärtsgewandtes Bürgerrecht, das rund einen Viertel der Bevölkerung von der Staatsbürgerschaft und damit von der politischen Mitbestimmung und gleichen Rechten ausschliesst. Umso erfreulicher ist der Entscheid des Ständerats, sich eingehender mit der Forderung einer erleichterten Einbürgerung auch für die zweite Generation zu befassen.

Lancierung einer Volksinitiative

Hingegen hat der Ständerat die Motion von Paul Rechsteiner für ein ius soli (Staatsbürgerschaft mit der Geburt in der Schweiz) deutlich abgelehnt. Damit ist für die Aktion Vierviertel klar, dass der Impuls und der politische Druck für ein modernes Bürgerrecht auch aus der Zivilgesellschaft kommen muss. Zusammen mit weiteren gesellschaftlichen Akteur:innen will die Aktion Vierviertel deshalb eine Volksinitiative lancieren, um einem zeitgemässen Bürgerrecht zum Durchbruch zu verhelfen: So soll das Schweizer Bürgerrecht erhalten, wer in der Schweiz geboren wird und hier wohnhaft ist, Kinder und Jugendliche schneller und erleichtert eingebürgert werden, und auch für Erwachsene soll der Zugang zur Staatsbürgerschaft einfacher, schneller, und weniger willkürlich werden. Fünfzig Jahre nach der Einführung des Frauenstimmrechts ist es Zeit für einen weiteren grossen Schritt hin zu einer ganzheitlichen Demokratie.

Die Aktion Vierviertel arbeitet derzeit daran, eine breite politische und gesellschaftliche Allianz aufzubauen und den Initiativtext zu finalisieren. Die Initiative soll im Herbst 2022 lanciert und die Unterschriftensammlung im Frühjahr 2023 gestartet werden – um so das Thema Bürgerrecht endlich auf die politische Agenda zu bringen.

Weitere Informationen sowie das Manifest finden Sie auf unserer Website: www.aktionvierviertel.ch

Kontaktpersonen für Medienanfragen:

Arber Bullakaj (076 533 54 86)

kontakt@aktionvierviertel.ch

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Für einen neuen Gesellschaftsentwurf

Vorstand Aktion Vierviertel
Für einen neuen Gesellschaftsentwurf
Dreimal hat sich Yllka Gashi in Hochdorf (LU) um den Schweizer Pass beworben - dreimal wurde ihr Gesuch abgelehnt. Mehr als zwei Drittel ihres Lebens hat die 33-Jährige, über deren Fall der «Tages-Anzeiger» kürzlich berichtete, hier verbracht.

Dreimal hat sich Yllka Gashi in Hochdorf (LU) um den Schweizer Pass beworben – dreimal wurde ihr Gesuch abgelehnt. Mehr als zwei Drittel ihres Lebens hat die 33-Jährige, über deren Fall der «Tages-Anzeiger» kürzlich berichtete, hier verbracht. Sie ging zur Schule und Sonntags als Ministrantin in die Kirche; sie studierte und fing an, als Juristin zu arbeiten; sie besuchte mit ihren beiden Kindern die Fasnacht und die 1.August-Feier. Für die Einbürgerungskommission, vor der Gashi sieben Mal erscheinen musste, war das offenbar nicht genug: «Zu wenig integriert», hiess es zuerst, später dann, dass Zweifel bestünden, ob der Lebensmittelpunkt der jungen Frau überhaupt Hochdorf sei. 

Der Fall von Yllka Gashi mag besonders krass sein. Einzigartig ist er nicht. Rund ein Viertel der Bevölkerung schliesst die Schweiz aktuell vom Bürgerrecht – und damit von der Demokratie – aus. Menschen, die hier geboren sind, sich selbstverständlich hier zugehörig fühlen und als Teil der Gesellschaft begreifen. Die wie Gashi seit Jahren in der Schweiz leben, hier arbeiten und Steuern zahlen, ihre Freund:innen und Kolleg:innen haben, in Sportvereinen oder politisch aktiv sind. Gegen diese Ungerechtigkeit braucht es einen Paradigmenwechsel! 

Im letzten Jahr haben sich Personen aus der Zivilgesellschaft zusammengetan, die sich beruflich und privat mit Themen rund um Migration und gleichberechtigte Teilhabe, Demokratie und Politik befassen. Als Aktion Vierviertel wollen wir die Defizite in der Schweizerischen Demokratie beheben: indem wir uns dafür einsetzen, dass alle nach vier Jahren das Bürgerrecht bekommen und damit vollwertige Mitglieder des politischen und gesellschaftlichen Lebens werden können. Und indem hier geborene Kinder, deren Eltern bei der Geburt ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, automatisch Bürger:innen werden. 

Der Weg zu vollwertiger und gleichberechtigter Teilhabe ist die Einbürgerung: das Recht, an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen, auf einen sicheren Aufenthalt und – vor allem – das Recht, als vollwertiges Mitglied der Gemeinschaft anerkannt zu werden. Die Herkunft eines Menschen, seine weltanschaulichen Überzeugungen, seine Religion und seine soziale Stellung dürfen für das Bürgerrecht keine Rolle spielen. Niemand muss sich das Bürgerrecht durch Anpassung «verdienen». Das heutige Verfahren zielt auf eine vermeintliche «Selektion» und beruht auf dem Verdacht, jemand könnte etwas verlangen, das ihm oder ihr nicht zusteht – wie sich eindrücklich am Fall von Yllka Gashi zeigt. Diese Haltung darf in der Schweiz von heute keinen Platz haben. 

Von den acht Millionen Einwohner:innen der Schweiz haben zwei Millionen keinen Schweizer Pass. Während die Vielfalt längst Alltag ist, sind Chancen und Rechte ungleich verteilt. Weil dies der Demokratie grossen Schaden zufügt, brauchen wir einen neuen Gesellschaftsentwurf. Dafür will sich die Aktion Vierviertel einsetzen.

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