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Für ein Grundrecht auf Einbürgerung: Manifest einer modernen Schweiz
Von den acht Millionen Menschen, die in der Schweiz leben, haben zwei Millionen keinen Schweizer Pass: Dies ist auch eine Folge ausgrenzender Politik. Nach wie vor ist es in der Schweiz europaweit mit am schwersten, eingebürgert zu werden. Während die gelebte Vielfalt längst Alltag ist, sind Chancen und Rechte ungleich verteilt – auf politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Ebene. Weil dies der Demokratie grossen Schaden zufügt, brauchen wir einen neuen, mutigen Gesellschaftsentwurf.
Ein Grundrecht auf Teilhabe
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Wer in der Schweiz lebt, hat ein Recht auf vollwertige politische und gesellschaftliche Teilhabe. Der Weg dazu ist die Einbürgerung: das Recht, an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen, auf einen sicheren Aufenthalt und – vor allem – das Recht, als vollwertiges Mitglied der Gemeinschaft anerkannt zu werden. Deshalb sind wir überzeugt: Es ist ein grundlegendes Recht aller Menschen, im Land, in dem sie dauerhaft leben, das Bürgerrecht zu haben.
Für eine echte Demokratie
Die Vielfalt, die aus der Migration folgt, ist Teil des kulturellen Reichtums der Schweiz. Die Herkunft eines Menschen, seine weltanschaulichen Überzeugungen und seine soziale Stellung dürfen für das Bürgerrecht keine Rolle spielen. Niemand muss sich das Bürgerrecht durch Anpassung «verdienen». Nur so entsteht ein glaubwürdiges Versprechen auf gleichberechtigte Teilhabe, und nur so können alle Menschen in der Schweiz ihr Potenzial zum Wohle aller ausschöpfen.
Einbürgerungen aktiv fördern
Bund, Kantone und Gemeinden müssen Einbürgerungen im Interesse einer echten Demokratie aktiv fördern. Das heutige Verfahren zielt auf Selektion und beruht auf dem Verdacht, dass jemand etwas verlangen könnte, das ihm oder ihr nicht zusteht. Diese Haltung muss sich ändern. In der Schweiz lebende Menschen, die noch keinen Pass haben, sollen willkommen geheissen, unterstützt und zur Einbürgerung eingeladen werden. Eine wirksame Förderungsmassnahme ist zum Beispiel, auf Gebühren zu verzichten.
Objektive Kriterien und faire Verfahren
Jeder Mensch, der seit vier Jahren in der Schweiz lebt, soll unabhängig vom Aufenthaltsstatus ein Recht auf Einbürgerung haben. Veraltete, unsachliche und willkürliche Kriterien gehören abgeschafft. So lassen sich kantonale und kommunale Wohnsitzfristen heute nicht mehr rechtfertigen. Auch ist es diskriminierend, wenn Menschen, die Sozialhilfe beziehen müssen, das Bürgerrecht verwehrt bleibt. Die Einbürgerung muss von einer Verwaltungsbehörde in einem schnellen und günstigen Bewilligungsverfahren erteilt werden.
Wer in der Schweiz geboren wird, erhält den Pass
Kinder, die bei der Geburt ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, sollen das Schweizer Bürgerrecht erhalten. Eine solche fortschrittliche Regelung, die auch andere Länder kennen, sorgt für gleiche Chancen für alle hier geborenen Kinder, trägt der Vielfalt der Bevölkerung Rechnung und hilft der Schweiz, auch künftig eine lebendige Demokratie mit einem Gleichheits- und Gerechtigkeitsanspruch zu sein.