Demokratie-Initiative: Engagierte Zivilgesellschaft statt gefälschter Unterschriften
Die Aktion Vierviertel ist bestürzt über die Recherche des «Tages-Anzeigers», wonach kommerzielle Unternehmen massenhaft Unterschriften für Volksinitiativen gefälscht haben sollen. Solche Fälschungen untergraben das Vertrauen der Bevölkerung in die direkte Demokratie der Schweiz. Bei der Demokratie-Initiative arbeiten wir nicht mit bezahlten Unterschriften-Sammler:innen. Sie ist ein Beispiel für den Erfolg von Initiativen, die auf zivilgesellschaftliches Engagement setzen.
Im Gegensatz zu vielen anderen Initiativen stammen die meisten Unterschriften für die Demokratie-Initiative nicht von grossen Playern wie Parteien und Verbänden, sondern aus dezentralen Basisstrukturen der zivilgesellschaftlichen Allianz Aktion Vierviertel. Mehr als drei Viertel der bisher gesammelten Unterschriften kommt von den über zwanzig Lokalkomitees in der ganzen Schweiz. Der Rest von Partnerorganisationen wie Parteien, Verbänden und Vereinen, ebenfalls in freiwilliger Arbeit. Keine der bisher gesammelten Unterschriften stammt von professionellen Sammler:innen. Vielmehr haben sich Leute zusammengeschlossen, um in ihrer Freizeit zum Sammeln auf die Strasse zu gehen. Hinzu kommt, dass viele der Engagierten selbst Migrationsgeschichte haben und also aus persönlicher Erfahrung um die Wichtigkeit eines modernen Bürgerrechts wissen.
Bis heute hat die Aktion Vierviertel rund 100’000 Unterschriften für die Demokratie-Initiative gesammelt. Noch fehlen 20’000-30’000 Unterschriften bis Ende Oktober, damit die Initiative mit genügend gültigen Unterschriften eingereicht werden kann. Dafür braucht es nun einen fulminanten Schlussspurt. Diese Herausforderung zeigt: Das Unterschriftensammeln ist zivilgesellschaftliche Knochenarbeit. Es braucht Zeit, Energie und Mut, Menschen auf der Strasse von einem politischen Anliegen zu überzeugen. Gefälschte Unterschriften erweisen diesem Engagement einen Bärendienst: Sie untergraben das Vertrauen in die direkte Demokratie.
Die Demokratie-Initiative fordert einen Paradigmenwechsel im Schweizer Bürgerrecht: Wer dauerhaft hier lebt und objektive, abschliessende Kriterien erfüllt, soll einen Anspruch auf Einbürgerung haben. Das Einbürgerungsverfahren soll vereinfacht und die heute oftmals vorherrschende Willkür beendet werden. Damit wird die Demokratie weiterentwickelt – für alle, die hier zuhause sind. Es bleibt bis Ende Oktober Zeit, genügend Unterschriften zu sammeln – freiwillig und unbezahlt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Demokratie-Initiative:
https://demokratie-volksinitiative.ch/
Kontaktpersonen für Medienanfragen:
Arber Bullakaj, Nadra Mao, Agnese Zucca
Co-Präsidium Aktion Vierviertel
kontakt@demokratie-volksinitiative.ch
„Vierviertel-Initiative“: Ein wichtiger Schritt für mehr Demokratie in der Schweiz
Wir sind vorgestellt worden in Club Helvétique
Die Demokratie-Initiative der Aktion Vierviertel greift ein wichtiges An-liegen zur Stärkung der rechtsstaatlichen Demokratie auf, was ganz den Intentionen des Club Helvétique entspricht.
Die Schweiz gilt als eine der ältesten ununterbrochen bestehenden Demokratien der Welt. Zu dieser langen Geschichte zählt aber, dass immer wieder erhebliche Teile der Bevölkerung von der politischen Teilhabe ausgeschlossen waren. So wurde den Frauen das Stimm- und Wahlrecht erst vor gut 50 Jahren nach mehreren Anläufen auf Bundesebene und vor rund 30 Jahren im letzten Kanton verliehen. Damit nahm der politische Ausschluss der weiblichen Schweizer Bevölkerung ein Ende und machte die schweizerische Demokratie ein Stück vollständiger.
Ausschluss der sogenannten Ausländer:innen
Heute ist noch immer ein beachtlicher Teil der Schweizer Bevölkerung von den demokratischen Prozessen ausgeschlossen: die Personen ohne Schweizer Pass. In Kreuzlingen, Renens und Spreitenbach hat heute bereits die Mehrheit der Bevölkerung keinen Schweizer Pass, die Stadt Genf mit ihren 48% nähert sich dem an. In Schweizer Städten verfügen im Schnitt 34% der Bewohner:innen nicht über das Schweizer Bürgerrecht. Sie sind hier geboren worden, als Kinder in die Schweiz gekommen oder als Erwachsene eingewandert, und viele leben schon seit Jahren in der Schweiz. Sie sind hier zu Hause, sie haben hier ihren Lebensmittelpunkt. Aber politische Rechte haben sie nicht.
Das sind 2.3 Millionen von den insgesamt 9 Millionen Menschen, welche die wachsende schweizerische Bevölkerung bilden. Dieser Viertel ist juristisch gesehen ausländisch, und ihm sind das Stimm- und Wahlrecht auf Bundesebene verwehrt. Das Stimmvolk und die Einwohner:innen der Schweiz driften damit auseinander. Auf Kantons- oder Gemeindeebene haben sie in einigen Kantonen der Romandie politische Rechte. In der Deutschschweiz erlauben drei Kantone ihren Gemeinden, das Ausländer:innen-Stimmrecht einzuführen, allerdings nutzen nur wenige Kommunen diese Chance.
Indem prozentual immer weniger Menschen Entscheide treffen, die für immer mehr Personen gelten, ohne dass diese darüber mitbefinden können, gerät die Demokratie in Schieflage. Denn die halbdirekte Demokratie der Schweiz lebt von der aktiven Beteiligung der Stimmberechtigten auf allen Ebenen des Gemeinwesens. Wer von den politischen Entscheiden betroffen ist, sollte auch darüber mitbestimmen dürfen. Ein republikanischer Grundsatz lautet: „no taxation without representation“ (keine Besteuerung ohne Repräsentation). Zwar wird bei der Sitzverteilung für den Nationalrat auch die Gesamtbevölkerung jedes Kantons berücksichtigt, also auch der auslän-dische Anteil. Die Fiktion, dass dadurch auch die ausländische Bevölkerung repräsen-tiert wird, war vielleicht noch vertretbar als diese lediglich ein paar wenige Prozente ausmachte. Wenn dieser Anteil jedoch wie heute in der Schweiz mehr als ein Viertel beträgt, lässt sich die Fiktion nicht länger rechtfertigen.
Das heutige Einbürgerungsverfahren ist wesentlich schuld daran
Diese demokratiepolitisch unbefriedigende Situation ist auch eine Folge willkürlicher und ausgrenzender Einbürgerungspolitik. Wir kennen kein Jus soli, das heisst die Verleihung der Staatsangehörigkeit aufgrund des Geburtsorts. Selbst Angehörige der Dritten Generation müssen sich immer noch einem Einbürgerungsverfahren unter-ziehen, das zwar als erleichtert bezeichnet wird, aber weiterhin hohe Hürden aufweist. Nach wie vor ist es in der Schweiz schwieriger als überall sonst in Europa, eingebürgert zu werden (einzig Zypern stellt vergleichbare Anforderungen). So ist die zeitliche Voraussetzung der Einbürgerung eine zehnjährige geregelte Anwesenheit. Hinzu kommt der Besitz der Niederlassungsbewilligung, deren Erwerb in der Regel auch bereits zehn Jahre Aufenthalt erfordert (der sich allerdings mit demjenigen für die Einbürgerung überschneiden kann). Zusätzliche kantonale und kommunale Wohnsitzfristen bewirken bei Wohnsitzwechseln, dass Einbürgerungswillige praktisch wieder bei Null beginnen müssen, wenn sie etwa aus beruflichen Gründen innerhalb der Schweiz umziehen oder vom Arbeitgeber versetzt werden. Im Zusammenhang mit den inhaltlichen Voraussetzungen wie insbesondere der erforderlichen Integration gibt es haarsträubende Geschichten über abgewiesene Einbürgerungsgesuche, zum Beispiel von Anja, die abgelehnt wurde, weil sie nicht wusste, in welchem Jahr das CERN gegründet wurde oder was das aktive und passive Wahlrecht sind. Oder Uvejsa, die abgelehnt wurde, weil sie nicht wusste, dass der höchste Berg auf dem Gemeindegebiet von Schübelbach nicht der Hausberg, sondern ein von der Ortschaft weit entfernter Gipfel ist. Oder ein 15-Jähriger aus dem Kanton Aargau, weil er sein Töffli frisiert hatte…
Die Politik der strengen Einbürgerungsvoraussetzungen trägt massgeblich dazu bei, dass die politischen Rechte einem Viertel der Wohnbevölkerung vorenthalten bleiben. Sie entlarvt auch das Argument, wer die politischen Rechte möchte, solle sich doch einfach einbürgern lassen, als heuchlerisch. Selbst wenn nicht alle ausländischen Personen in der Schweiz das hiesige Bürgerrecht erwerben möchten, so sehen viele aufgrund der hohen Hürden und Gebühren davon ab, einen Einbürgerungsversuch auch nur zu unternehmen. Das ist nicht nur aus demokratietheoretischen Überlegun-gen bedauerlich. Es ist nämlich auch wissenschaftlich erhärtet, dass sich Eingebürgerte rascher und besser integrieren. Die Einbürgerung bildet demnach einen Push-Faktor für die Integration. Solange die Schwellen zum Erwerb des Schweizer Bürgerrechts so hoch angesetzt bleiben wie derzeit, wird vielen ausländischen Personen die Integration
erschwert. Diesen Zusammenhang haben unsere Vorfahren übrigens schon vor über hundert Jahren erkannt: Um 1900 galt in der Schweiz beruhend auf dem Grundsatz „Integration durch Einbürgerung“ eine Frist für die ordentliche Einbürgerung von lediglich zwei Jahren.
Lösungsansätze
Der Ausschluss ausländischer Personen von der politischen Teilhabe könnte behoben werden durch die flächendeckende oder zumindest weitestgehende Einführung der politischen Rechte für die ausländische Wohnbevölkerung. Im Vordergrund stünde dabei, allen steuerpflichtigen Personen die politischen Rechte zuzugestehen, getreu des erwähnten Grundsatzes «no taxation without representation». Dies könnte un-mittelbar oder nach einer bspw. fünfjährigen Anwesenheit in der Schweiz erfolgen. Ein solcher Schritt ist ernsthaft zu prüfen. Allerdings scheitern entsprechende Bestrebungen häufig am Willen der politischen Entscheidungsträger:innen unter Einschluss des Stimmvolks.
Alternativ fällt in Betracht, die Schwellen für die Einbürgerung zu senken und damit den Zugang zu den politischen Rechten durch Erwerb des Bürgerrechts zu erleichtern. Nur schon ein solcher Schritt würde erheblich dazu beitragen, das störende Demokratiedefizit zu schmälern. Dafür gibt es verschiedene Varianten. Diese reichen von der Einführung des Jus soli (für alle in der Schweiz geborenen Menschen), entweder unmittelbar bei der Geburt oder durch entsprechendes Gesuch innert einer zu definierenden Frist, über die Verleihung von Ansprüchen auf die Einbürgerung bis hin zu einer Vereinfachung der inhaltlichen und formellen Einbürgerungsvoraus-setzungen.
Eine radikale Lösung wäre, das Schweizer Bürgerrecht vom kantonalen und kommunalen zu trennen. Diese müssten dabei nicht verschwinden, deren Erwerb würde aber nicht mehr Voraussetzung des Schweizer Bürgerrechts bilden, und insofern könnten sich dann allenfalls auch besondere lokale Kriterien rechtfertigen. Für die Erteilung des Schweizer Bürgerrechts würde hingegen lediglich ein gesamt-schweizerisch einheitliches Bundesverfahren mit schweizweit gleichen Voraus-setzungen zur Anwendung gelangen, wie das regelmässig in anderen Ländern, auch in Bundesstaaten wie Deutschland, der Fall ist. Rechtlich kommt dem kantonalen und kommunalen Bürgerrecht ohnehin kaum mehr Bedeutung zu, nachdem die frühere Anknüpfung der Fürsorge (heute: Sozialhilfe) an das Bürgerrecht schon seit längerer Zeit durch die Anknüpfung an den Wohnsitz abgelöst worden ist. Auch die politischen Rechte werden heute ja am Wohnsitz ausgeübt. Die Hauptfunktion der Bürger-gemeinden, wo solche noch vorkommen, und die damit verbundenen politischen Rechte der Bürger:innen beschränken sich im Wesentlichen auf die Durchführung des kommunalen Einbürgerungsverfahrens, womit dieses sozusagen zum kaum mehr begründbaren Selbstzweck wird.
Demokratie-Initiative
Hier setzt die Demokratie-Initiative bei der Einbürgerung (auch nach den Initiant:innen „Vierviertel-Initiative“ genannt) an. Sie wählt einen Mittelweg bei der Lösungssuche. Das dreiteilige Bürgerrecht bleibt unangetastet, und es wird nicht ausgeschlossen, dass die Kantone und Gemeinden weiterhin am Verfahren zur Verleihung des Schweizer Bürgerrechts mitwirken. Es soll auch kein Jus soli eingeführt werden. Neu geregelt wird lediglich die ordentliche Einbürgerung; für die übrigen Einbürgerungsformen ergeben sich keine Änderungen. Vorgesehen ist, dass einheitlich einen Anspruch auf ordentliche Einbürgerung erhält, wer seit fünf Jahren rechtmässig in der Schweiz lebt und einzig vom Bund bestimmte zeitliche und inhaltliche Kriterien erfüllt. Heute können Kantone und Gemeinden über das Bundesrecht hinausgehende Voraussetzungen für die Einbürgerung festlegen. Dadurch werden unterschiedliche und oft subjektive Kriterien für eine Einbürgerung verlangt. Mit der Demokratie-Initiative werden die heute oft anzutreffende Willkür unterbunden und das Einbürgerungsverfahren schweizweit harmonisiert. Die zeitlichen, inhaltlichen und verfahrensmässigen Voraussetzungen der ordentlichen Einbürgerung sollen gesamtschweizerisch angeglichen werden.
Bisher erweisen sich zum Beispiel die erwähnten kantonalen und kommunalen Wohn-sitzfristen als nicht mehr zu rechtfertigende Erschwerung einer Einbürgerung. Die uneinheitliche Anwendung der sowieso schon strengen Integrationsanforderungen ist ebenfalls nicht mehr haltbar. Auch ist es diskriminierend, wenn Menschen, die Sozialhilfe beziehen müssen, wozu es regelmässig unverschuldet kommt, das Bürger-recht verwehrt bleibt.
Um dem zu begegnen, wird der Artikel 38 Absatz 2 der Bundesverfassung wie folgt geändert:
Der Bund erlässt Vorschriften über die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern.
Anspruch auf Erteilung des Bürgerrechts auf Gesuch hin haben Ausländerinnen und Ausländer, die:
a. sich seit fünf Jahren rechtmässig in der Schweiz aufhalten;
b. nicht zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe verurteilt worden sind;
c. die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden; und
d. Grundkenntnisse einer Landessprache haben.
Die Annahme dieser Verfassungsbestimmung würde niemanden zwingen, das Schweizer Bürgerrecht zu erwerben, aber den Zugang zur schweizerischen Staats-angehörigkeit im Vergleich zu heute erheblich erleichtern. Selbst wenn sich auch weiterhin, aus verschiedenen Gründen, nicht alle ausländischen Personen einbürgern lassen würden, ergäbe sich dadurch zumindest für alle diejenigen, die an der schweizerischen Gesellschaft intensiver teilhaben und am hiesigen politischen Leben teilnehmen wollen, eine deutlich verbesserte Chance, dies auch zu erreichen.
Wer steht hinter dieser Initiative?
Die Initiative wurde von der Aktion Vierviertel lanciert. Es sind Menschen aus der Zivil-gesellschaft, die sich beruflich und privat mit Themen rund um Migration, Demokratie, Politik, gerechte Gesellschaften und gleichberechtigte Teilhabe in der Schweiz beschäftigen. Sie fordern, dass Bund, Kantone und Gemeinden Einbürgerungen im Interesse einer echten Demokratie aktiv fördern sollen. Das heutige Verfahren ziele auf Selektion und beruhe auf dem Verdacht, dass jemand etwas verlangen könnte, das ihm oder ihr nicht zusteht. Diese Haltung müsse sich ändern. In der Schweiz lebende Menschen, die noch keinen Pass haben, sollen willkommen geheissen, unterstützt und zur Einbürgerung eingeladen werden. Eine wirksame Fördermass-nahme sei zum Beispiel, auf Gebühren zu verzichten.
Das Initiativkomitee verlangt objektive Kriterien und faire Verfahren. Veraltete, un-sachliche und willkürliche Kriterien sollen abgeschafft werden. Gemäss dem Initiativ-komitee muss die Einbürgerung von einer Verwaltungsbehörde in einem schnellen und günstigen Bewilligungs-verfahren, was allerdings nur indirekt aus dem Initiativtext hervorgeht, und nach gesamtschweizerisch einheitlichen Standards erteilt werden. Schliesslich soll auch nicht mehr zulässig sein, dass nicht eingebürgert wird, wer eine Landessprache (bspw. Französisch) beherrscht, nur weil es sich nicht um die am Wohnort gesprochene (bspw. Deutsch) handelt. Letztlich gelten im Bund alle Landessprachen als gleichwertig; es ist nicht logisch, davon bei der Verleihung des Schweizer Bürgerrechts eine Ausnahme zu machen.
Würdigung
Der Club Helvétique würde sich auch weitergehenden Lösungen nicht verschliessen, unterstützt aber jedenfalls die moderat ausgestaltete Initiative, weil sie ein Demo-kratiedefizit angeht und bei ihrer Annahme die Qualität der Schweizer Demokratie wesentlich verbessern würde. Überdies führt sie zu mehr Rechtsstaatlichkeit bei den Einbürgerungsverfahren.
Cécile Bühlmann/Peter Uebersax
AUSSCHREIBUNG Campaigner*in / Community Organizer*in
Die Aktion Vierviertel ist ein gemeinnütziger Verein mit dem Ziel, die Demokratie in der Schweiz zu fördern, sodass deren Einwohner*innen durch Erlangen des Bürgerrechts als vollwertige Mitglieder am politischen sowie gesellschaftlichen Leben partizipieren können. Die zivilgesellschaftliche Bewegung Aktion Vierviertel wurde 2020 gegründet, ist parteipolitisch und konfessionell neutral und hat ihre Geschäftsstelle in Bern.
Ende Mai 2023 hat die Aktion Vierviertel die Volksinitiative «Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)» lanciert.
STELLENBESCHRIEB
Wir suchen eine*n Campaigner*in / Community Organizer*in Demokratie-Initiative mit einem Pensum von 50-60% ab sofort oder nach Vereinbarung. Die Stelle ist bis Ende 2024 befristet (nach Ablauf der Sammelfrist und Einreichung der Initiative Ende November 2024). Das Jahresgehalt beträgt zwischen CHF 80’000.- und 93’000.- auf 100% (brutto).
Anforderungen
- Erfahrung in politischer Kampagnenführung und Community-Arbeit
- inhaltliches Interesse für das Thema Bürgerrecht, Grund- und Menschenrechtsfragen
- Vernetzung mit politischen Parteien, Gewerkschaften sowie mit der schweizerischen NGO-Szene (von Vorteil auch in der Romandie)
- Erfahrungen in Grass-Root Advocacyarbeit und Organisierung von Sammelphasen
- Flair für Vernetzungs-, Motivations- und Mobilisierungsarbeit in einem äusserst dynamischen Umfeld
- sehr guter sprachlicher Ausdruck in Deutsch, gut in Französisch und Englisch
Aufgaben
Gemeinsam in einem motivierten und solidarischen Team:
- begleitest du Lokalkomitees in der Organisierung von Sammelevents
- entwickelst du unsere Kampagnenkommunikation und setzt sie um
- unterstützt du den Vorstand bei der Beziehungspflege mit Organisationen, der Weiterentwicklung des Komitees der Unterstützer*innen und Organisation von Events
Bewerbung
Die Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bis am 15. November 2023 an Tarek Naguib, Vorstandsmitglied, kontakt@aktionvierviertel.ch.
Aktion Vierviertel
Aktion Vierviertel setzt sich ein für: ein Grundrecht auf Einbürgerung, für die gleichberechtigte und vollwertige politische sowie gesellschaftliche Teilhabe aller Einwohner*innen der Schweiz, für objektive und faire Einbürgerungsverfahren und für das Ius soli aller in der Schweiz geborenen Kinder.
Ein Labor für Demokratie und Freiheit
Auf dem Weg zum Bundesstaat von 1848 war der Kanton St.Gallen ausschlaggebend. Das politische Denken wies weit über die Schweiz hinaus.
1848 ist das Schlüsseljahr für die moderne Schweiz. 1848 war auch ein Schlüsseljahr für Europa. In ganz Europa gab es damals Bewegungen und Revolutionen für Freiheit und Demokratie. Nur in der Schweiz war diese Revolution erfolgreich. Überall sonst setzten sich am Schluss die Reaktionäre durch, die Kaiser, die Könige.
Die Schweiz war damals, vor 175 Jahren, der politische Herzschlag Europas. Für die Demokratie. Für die Freiheit.
Das passte den Mächtigen, den Herrscherhäusern in Europa nicht. Aber sie waren damit beschäftigt, die Revolutionen in ihren eigenen Ländern niederzuschlagen. Als sie sich durchgesetzt hatten, war die moderne Schweiz schon gegründet: Die neue Bundesverfassung, der Bundesstaat von 1848. Für eine Intervention der reaktionären Mächte war es zu spät.
Keine andere staatliche Ordnung in Europa, kein anderer Staat weltweit ist in den letzten 175 Jahren so stabil geblieben. Mit Ausnahme der USA – die amerikanische Demokratie ist noch älter, sie stammt von 1776. Das amerikanische Zweikammersystem war das Vorbild für das schweizerische Zweikammersystem.
Dass der Bundesstaat 1848 gegründet werden konnte, war nicht selbstverständlich. Nicht nur im Vergleich mit den anderen europäischen Ländern. Vor 1848 lagen 50 turbulente Jahre, beginnend mit der Helvetik, ohne die der Bundesstaat wohl nicht möglich geworden wäre. Politisch blieb in diesen fünf Jahrzehnten kein Stein auf dem anderen. Vieles war überraschend, unvorhersehbar.
In der Schweizer Geschichtsschreibung sind die fünf Jahrzehnte zwischen 1798 und 1848 auch schon als die «50 leeren Jahre» bezeichnet worden. Das ist aber vor allem ein Problem der Geschichtsschreibung. In der Realität waren diese Jahrzehnte alles andere als leer.
Das gilt gerade für den Kanton St.Gallen. Er spielte eine wichtige Rolle für den Sieg von Freiheit und Demokratie. St.Gallen war als sogenannter Mediationskanton ein Kunstgebilde aus verschiedenen Regionen, die keine gemeinsame Geschichte hatten. Aber gerade darum war St.Gallen vielleicht beispielhaft für die moderne Schweiz: Weil sich der Kanton St.Gallen nach der Mediation von 1803 aus dem Nichts neu erfinden musste.
Was war die alte Eidgenossenschaft vor 1798, also vor dem Einmarsch der Franzosen? Nichts anderes als ein Bündnis von ländlichen und städtischen Orten, die sich grössere Teile der heutigen Schweiz als Untertanengebiete teilten. Auch grössere Teile des heutigen Kantons St.Gallen gehörten dazu. 1798 wurden die Landvögte der alten Orte unter dem Jubel der Bevölkerung davongejagt.
Für die Schweiz war die sogenannte Franzosenzeit eine schwierige Zeit. Aber als Napoleon auf dem Schlachtfeld von den alten Mächten besiegt worden war, wollten die alten Orte, unter Einschluss des Fürstabts von St.Gallen, ihre Untertanengebiete zurück. Ironie der Geschichte: Das wurde ihnen am Wiener Kongress ausgerechnet von den reaktionären Mächten verwehrt, die überall sonst die alte Ordnung in Europa wieder herstellten. Zu wichtig war den europäischen Mächten die politische Stabilität der Schweiz in der Mitte Europas, als dass sie diese wieder riskieren wollten. Die Stabilität war nur garantiert, wenn an der neuen Ordnung der Kantone nichts geändert wurde.
Das alles ermöglichte die entscheidende Rolle des Kantons St.Gallen in den Jahrzehnten vor 1848: St.Gallen wurde zu einem Labor für Demokratie und Freiheit.
Der Bundesverfassung von 1848 voraus gingen die Kämpfe um die sogenannten Regenerationsverfassungen in den Kantonen Anfang der 1830er Jahre. Sie waren europaweit aufsehenerregend. Am weitesten ging der Kanton St.Gallen mit der Einführung des sogenannten Volksvetos, dem Vorläufer des Referendums. Das war eine weltweite Premiere. Und der Erfolg einer Volksbewegung. Volksversammlungen in Altstätten, in Wattwil und in St.Gallenkappel hatten stürmisch eine neue Verfassung verlangt, aber «keine von oben herab, sondern von unten herauf».
Das erste Volksveto hatte zwar noch einen Geburtsfehler, indem die Nichtteilnehmenden als Ja-Stimmen gewertet wurden. Das änderte aber nichts daran, dass das Referendum von der politischen Idee zur politischen Realität wurde, zuerst in ein paar Kantonen, dann im Bund. Der Idee zum Durchbruch verhalfen Volksbewegungen, wie bei allen demokratiepolitischen Fortschritten.
St.Gallen stand damals nicht nur bei den direktdemokratischen Rechten an der Spitze. Dies galt, zusammen mit dem Thurgau, auch beim Wahlrecht. Fast überall galt sonst damals der sogenannte Zensus, das heisst das Wahlrecht stand nur den Vermögenden zu. Das allgemeine Wahlrecht zunächst der Männer musste erst einmal erkämpft werden.
Dank den direktdemokratischen Rechten, dem Referendum, der Volksinitiative, war die Schweiz im 19. Jahrhundert die weltweit führende Demokratie, bis sie diesen Spitzenplatz im 20. Jahrhundert verlor und wegen des gewaltigen Rückstands beim Frauenstimmrecht unter den Demokratien fast zum Schlusslicht wurde.
Das zweite Grossereignis der St.Galler Bewegung für Demokratie und Freiheit mit europäischer Ausstrahlung nach dem Volksveto war die Grosskundgebung vom 7. August 1836 in Flawil. 8000 Männer demonstrierten für die Verteidigung des Asylrechts, der Freiheit und des Selbstbestimmungsrechts. Die reaktionären Mächte in Europa hatten nicht länger hinnehmen wollen, dass die Schweiz revolutionäre Freiheitskämpfer aus ganz Europa beherbergte und ihnen Asyl gewährte. Als die Tagsatzung den massiven Drohungen der europäischen Monarchien nachgeben wollte, sorgten die Volksbewegungen, allen voran jene von Flawil, dafür, dass die Schweiz ein Hort der Freiheit und des Asylrechts blieb. Viele der freiheitlich gesinnten Flüchtlinge spielten für die Schweiz wirtschaftlich und politisch eine bedeutende Rolle.
Das dritte entscheidende Ereignis jener Jahre, mit dem St.Gallen zum Schicksalskanton für die moderne Schweiz wurde, war die Landsgemeinde des Bezirks Gaster vom 2. Mai 1847 in Schänis. Die Tagsatzung war nach der Gründung des Sonderbunds durch die katholischen Orte durch ein Patt blockiert. Jetzt kam alles auf den Kanton St.Gallen an. St.Gallen war ein mehrheitlich katholischer Kanton, in dem aber auch liberale Katholiken politisch eine grosse Rolle spielten. Nicht nur an der Tagsatzung, sondern auch im St.Galler Grossen Rat herrschte Stimmengleichheit, ein Patt.
Niemand hatte damit gerechnet, dass ausgerechnet der katholische Bezirk Gaster den Entscheid für die moderne Schweiz herbeiführen würde, hatte die Landsgemeinde doch vorher immer und auch nachher immer konservativ gewählt. Am 2. Mai 1847 aber setzten sich erstmalig und einmalig die liberalen Katholiken durch. Mit der Folge, dass die Mehrheitsverhältnisse im St.Galler Grossen Rat kippten. Und damit auch die Mehrheitsverhältnisse an der Tagsatzung. Mit dem Beschluss zur Auflösung des Sonderbunds und der militärischen Intervention war der Weg frei zur Bundesverfassung und zum Bundesstaat von 1848.
Der Bezirk Gaster war, als es darauf ankam, auf der Höhe der historischen Aufgabe. Gegen alle Wahrscheinlichkeiten wurde hier ein Weg nach vorne geöffnet. Die Landsgemeinde von Schänis, das heisst ihr unerwarteter Ausgang, war für die moderne Schweiz ein Glücksfall.
Was können wir aus diesem spannenden Stück Geschichte unseres Landes für die Gegenwart ableiten?
Auf dem Prüfstand steht wieder die Demokratie. Wenn wir im 19. Jahrhundert der Leuchtturm waren und im 20. Jahrhundert zum Schlusslicht wurden, weil die Männermehrheit den Frauen bis vor 50 Jahren das Stimm- und Wahlrecht verweigerte, dann muss es heute zu denken geben, dass wieder mehr als ein Viertel der ständigen Wohnbevölkerung von den politischen Rechten ausgeschlossen ist. Der Anteil der Ausgeschlossenen nimmt zu. Viele von ihnen sind hier geboren worden und aufgewachsen. Es braucht einen neuen demokratischen Aufbruch, wie jener im jungen Bundesstaat. Stark erschwert wurde der Zugang zum Bürgerrecht erst im Laufe des 20. Jahrhunderts, also in jüngerer Zeit.
Dass die Zusammensetzung unserer Bevölkerung vielfältiger geworden ist, ist dabei keine Schwäche, sondern eine Stärke. Nicht nur im Fussball, wo die Schweiz inzwischen klar über ihrer Gewichtsklasse spielt. Gesellschaftlich und wirtschaftlich kann sich die Schweiz bei der Integration der Wohnbevölkerung sehen lassen, auch im internationalen Vergleich. Politisch hinken wir hinterher. Die Volksinitiative der Aktion Vierviertel für eine neues Bürgerrecht will das ändern. Die Schweiz ist zu Recht stolz auf die demokratischen Rechte. Das verträgt sich nicht damit, dass mehr als ein Viertel von den politischen Rechten ausgeschlossen sind.
1848 war die Schweiz als erste Demokratie in Europa stark fortschrittsorientiert. Der Bundesstaat schuf die Grundlagen dafür, dass sich die Schweiz, früher ein armes Land, auch wirtschaftlich stark entwickelte. Das politische Denken der Gründergenerationen des Bundesstaats war nicht eng und engherzig, sondern weit und weitherzig. Sie verstanden sich in grösseren Zusammenhängen. Der Kampf für Demokratie und Freiheit wies über die Schweiz weit hinaus.
Wenn wir uns heute fragen, was für die Zukunft wichtig ist, dann geht es bei den natürlichen Lebensgrundlagen um Herausforderungen, die es in dieser Dimension überhaupt noch nie gab. Wie nie in der Menschheitsgeschichte zuvor sind die Lebensgrundlagen in wenigen Generationen so verändert worden, dass sich mit dem menschengemachten Klimawandel planetarische Fragen stellen. Diese Fragen übersteigen die Dimensionen des Nationalstaats bei weitem. Sie können nur weltweit angegangen werden. Umso wichtiger ist es, dass alle, auch wir in der privilegierten Schweiz, ihren Beitrag leisten. Wir werden uns in späteren Jahrzehnten die Frage gefallen lassen müssen, ob wir heute auf der Höhe der Aufgabe gewesen sind. Ob wir alles getan haben, um die Lebensgrundlagen künftiger Generationen zu sichern.
Die Bundesverfassung von 1848 hielt fest, dass mit den Untertanenverhältnissen «alle Vorrechte des Orts, der Geburt, der Familien oder der Personen» abgeschafft seien. Das Versprechen der Rechtsgleichheit war damals revolutionär. Es ist bis heute aktuell geblieben. Wenn die Menschen mit gleichen Rechten geboren werden, wenn es keine Untertanenverhältnisse und keine Vorrechte des Orts und der Geburt mehr gibt, dann misst sich das an den Lebensperspektiven der Menschen, den Chancen für alle.
Verkörpert sind diese in einem Bildungswesen, das allen Chancen eröffnet. Angefangen bei der öffentlichen Volksschule. Und in einem sozialen Rentensystem, wie es bei uns mit der AHV als Grundlage der Altersvorsorge weltweit wegweisend verankert wurde. Dem müssen wir Sorge tragen.
Die Erinnerung an die Geschichte des Bundesstaats ist kein Selbstzweck. Die Gründungsgeschichte schärft die Sinne dafür, dass auch wir, in unserer Zeit, uns auf der Höhe unserer Verantwortung bewegen müssen. Und daran denken, dass von den Entscheiden, die wir treffen, nicht nur wir, sondern auch zukünftige Generationen betroffen sind. Demokratie heisst, dass wir diese Verantwortung gemeinsam tragen.
Als Rede gehalten an der 1. August-Feier in Uznach.
Weiterführende Literatur:
- Bruno Wickli, Politische Kultur und die «reine Demokratie», Verfassungskämpfe und ländliche Volksbewegungen im Kanton St.Gallen 1814/15 und 1830/31, St.Gallen 2006
- Rolf Holenstein, Stunde Null, Die Neuerfindung der Schweiz 1848, Basel 2018
- Theodor Curti, Zur Geschichte der Volksrechte, Die Wirkungen des Referendums in: Die Neue Zeit, XI. Jg., Nr. 40/1893 (den Hinweis verdanke ich Bruno Schoch)
Medienmitteilung zum 1. August
E-Mail: kontakt@aktionvierviertel.ch
Bern, 31. Juli 2023
Medienmitteilung zum 1. August
Für eine Schweiz, die sich der Zukunft zuwendet
Feiertage sind gute Momente für Visionen – und gerade an jenem Tag, an dem die Eidgenossenschaft gefeiert wird, ist es an der Zeit, eine Vision für das Land zu entwickeln. Dazu gehört auch ein modernes Bürgerrecht. Aus diesem Grund hat die Aktion Vierviertel, ein breiter zivilgesellschaftlicher Zusammenschluss, im Frühsommer ihre Volksinitiative «Für ein modernes Bürgerrecht» – die Demokratie-Initiative – lanciert.
Die Schweiz schliesst rund ein Viertel ihrer Bevölkerung vom Bürgerrecht und damit von der Demokratie aus, sie hat weiterhin eines der restriktivsten Einbürgerungsgesetze Europas. Nicht einmal gemässigte politische Vorstösse der letzten Jahre, die diesen Missstand ändern wollten, hatten im Schweizer Parlament eine Chance: Erst diesen Juni hat der Nationalrat mit Unterstützung von SVP, FDP und Mittepartei vier Forderungen der GLP abgelehnt. Mit ihrer Demokratie-Initiative möchte die Aktion Vierviertel der Erzählung einer alten Schweiz ein realistisches Bild entgegensetzen. Arbër Bullakaj, Präsident von Aktion Vierviertel, meint dazu: «Wir wollen eine Schweiz, die die Vielfalt fördert, die persönlichen Freiheiten aller Bewohner:innen schützt und Fortschritt ermöglicht».
Realitäten anerkennen
Die Schweizer Gesellschaft hat sich durch Migration und Globalisierung grundlegend verändert. Auf den Strassen, in den Vereinen, an den Schulen und in den Betrieben prägen Menschen mit Migrationsgeschichte das Land mit. 2019 hatten 37,7% der Bevölkerung einen sogenannten Migrationshintergrund, bei Kindern liegt dieser heute gar bei über 50%. «Wir leben in einer Gesellschaft, in der transnationale Lebenswelten und Mehrfachzugehörigkeiten gelebter Alltag sind und den Erfolg der Schweiz ausmachen», sagt Nadra Mao, Mitglied des Komitees der Demokratie-Initiative. Andererseits erfahren diese Menschen alltägliche Diskriminierung – die Klischees davon, wie Schweizer:innen aussehen und wie sie leben, würden nicht mehr zur Realität dieses Landes passen, so Mao.
Diese Diskrepanz führt dazu, dass sich zunehmend mehr Menschen für eine gerechte Schweiz einsetzen, die alle mit einbezieht. Aus diesem Grund will die Aktion Vierviertel die Vielfalt der Schweizer Gesellschaft als Ausgangspunkt nehmen, um die Schweiz im Sinne der Werte unserer Verfassung zu gestalten: demokratisch, freiheitlich, solidarisch, grund- und menschenrechtsbasiert und sozial gerecht. «Wir erkennen damit an, dass wir alle Mitglieder einer Schicksalsgemeinschaft sind», sagt Agnese Zucca, ebenfalls Mitglied des Initiativkomitees. «Wer dauerhaft hier lebt, soll dieses Land mitgestalten können.»
Denn bald schon steht ein weiteres Jubiläum bevor, das Anlass zur Reflexion bietet: Am 12. September wird die Schweizer Verfassung 175 Jahre alt. Höchste Zeit also, ein neues Kapitel in der Geschichte unseres Landes aufzuschlagen: eines, das echte Teilnahme ermöglicht. Das dafür nötige moderne Bürgerrecht strebt die Aktion Vierviertel mit ihrer Demokratie-Initiative an.