Erster nationaler Sammeltag am feministischen Streik
Hilf uns, diesen Mittwoch am feministischen Streik Unterschriften für die Demokratie-Initiative zu sammeln. Druck hier den Bogen aus oder triff unsere Lokalkomitees am Streik – jede Unterschrift zählt. Der Kampf um ein gerechtes Bürger:innenrecht ist seit über 100 Jahren schliesslich auch ein Kampf um die Rechte der Frauen:
Die Diskriminerung der Frauen im Schweizer Bürgerrecht ist aber auch heute noch Realität. Frauen, die in prekären Branchen arbeiten oder weil sie vergleichsweise häufiger als Männer unbezahlte Care-Arbeit leisten, haben es besonders schwer, sich einbürgern zu lassen. Vielerorts chancenlos bleiben Einbürgerungsgesuche von armutsbetroffenen Frauen, insbesondere aus Ländern Ost- und Südeuropas sowie des Globalen Südens. Und schliesslich prägen noch heute stereotype und sexistische Rollenbilder viele Einbürgerungsgespräche.
Frau G, alleinerziehend, musste zwischenzeitlich ihre Erwerbstätigkeit aufgeben, um ihren von Geburt an chronisch kranken Sohn angemessen pflegen und betreuen zu können. Dadurch war sie gezwungen, Leistungen der Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen. Bis dahin war sie immer erwerbstätig und finanziell unabhängig. Das Einbürgerungsgesuch von Frau G wurde mit der Begründung abgelehnt, dass sie Sozialhilfe bezogen habe, ohne dass sie die bisherigen Leistungen zurückerstattet hätte. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Frau abgewiesen.
Lokalkomitees
Unsere Lokalkomitees sammeln bereits fleissig Unterschriften – auch am feministischen Streik. Möchtest auch Du mitmachen? Finde ein Lokalkomitee in deiner Nähe.
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News
Du findest nun auf unserer Webseite alle Reden von der Medienkonferenz anlässlich der Lancierung unserer Volksinitiative.
Vielen Dank für Deine Unterstützung!
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Wir grüssen Euch herzlichst,
Das Initiativkomitee und der Vorstand von Aktion Vierviertel
Heute hat die zivilgesellschaftliche Allianz Aktion Vierviertel in Bern die Volksinitiative «Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)» lanciert. Die Initiative fordert einen Paradigmenwechsel im Schweizer Bürgerrecht: Wer dauerhaft hier lebt und objektive, abschliessende Kriterien erfüllt, soll einen Anspruch auf Einbürgerung haben. Das Einbürgerungsverfahren soll vereinfacht und die heute oftmals vorherrschende Willkür beendet werden. Damit wird die Demokratie weiterentwickelt – für alle, die hier zuhause sind. Die Unterschriftensammlung läuft ab heute.
Die Schweiz schliesst rund ein Viertel ihrer Bevölkerung vom Bürgerrecht und damit von der Demokratie aus. Das will die «Demokratie-Initiative» ändern: Wer seit fünf Jahren rechtmässig in der Schweiz lebt, nicht schwerwiegend straffällig geworden ist, die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet, und über Grundkenntnisse einer Landessprache verfügt, soll einen Anspruch auf Einbürgerung haben. So lautet der Text der Volksinitiative «Für ein modernes Bürgerrecht», die heute in Bern lanciert wurde.
Die Volksinitiative wird von der zivilgesellschaftlichen Allianz Aktion Vierviertel getragen. In den letzten Wochen und Monaten sind bereits zahlreiche Lokalkomitees in der ganzen Schweiz entstanden. Darüber hinaus wird die Initiative von der SP, den Grünen, der Operation Libero, der Stiftung für direkte Demokratie, Campax und weiteren Organisationen mitgetragen. Teil des Initiativkomitees sind neben politischen und zivilgesellschaftlichen Persönlichkeiten auch bekannte Namen aus dem Kulturbereich wie Schriftstellerin Melinda Nadj Abonji, Unternehmerin Sylvie Makela, Filmemacher Samir und die Musiker:innen Tommy Vercetti und Ta’Shan.
Von den acht Millionen Einwohner:innen der Schweiz hat ein Viertel keinen Schweizer Pass – unter ihnen viele hier geborene Secondas und Secondos. Nach wie vor ist es in der Schweiz im europaweiten Vergleich mit am schwersten, eingebürgert zu werden. Während die Vielfalt längst Alltag ist, sind Chancen und Rechte ungleich verteilt – auf politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Ebene. Dies fügt der Demokratie grossen Schaden zu.
Der Weg zu vollwertiger Teilhabe ist die Einbürgerung: das Recht, an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen, auf einen sicheren Aufenthalt und das Recht, als vollwertiges Mitglied der Gemeinschaft anerkannt zu werden. Niemand muss sich das Bürgerrecht durch Anpassung «verdienen» und niemand mehr mit fragwürdigen Fragen konfrontiert werden. Die einheitlichen Anforderungen sollen der oftmals herrschenden Willkür ein Ende setzen. Die Zukunft unserer Demokratie soll von allen Menschen, die hier leben, mitgestaltet werden.
Arber Bullakaj und Nadra Mao, Vorstandsmitglieder der Aktion Vierviertel, erläuterten an der heutigen Medienkonferenz die Beweggründe für die Volksinitiative. «50 Jahre nach Schwarzenbach und 30 Jahre mit Blocher ist die Zeit reif für einen neuen, mutigen Gesellschaftsentwurf, für eine Vierviertel-Demokratie», so Bullakaj. «Erst wenn alle Menschen in unserer Demokratie frei und gleichberechtigt sind und sich zugehörig fühlen können, wird unsere Demokratie ihrem Namen gerecht.» Nadra Mao betonte: «Die Demokratie sollte die Vielfalt fördern, die persönlichen Freiheiten schützen und den Fortschritt der Gesellschaft ermöglichen.»
Elias Studer vom Verein einbürgerungsgeschichten.ch berichtete von willkürlichen und schikanösen Einbürgerungsverfahren im Kanton Schwyz. Gleichzeitig machte er deutlich, das Problem betreffe die ganze Schweiz. Erst kürzlich sei jemandem im Kanton Aargau ein frisiertes Töffli zum Verhängnis geworden. Für Studer ist deshalb klar: «Mit der Demokratie-Initiative setzen wir der Willkür und der Schikane im Einbürgerungsverfahren ein Ende.»
Der Co-Präsident der Operation Libero, Stefan Manser-Egli, betonte, es werde eine breite und schlagkräftige Bewegung brauchen, um das Bürgerrecht in der Schweiz zu modernisieren: «Viele Menschen haben das Gefühl, es sei ihr Verdienst oder ihr Schicksal, hier geboren zu sein und das Schweizer Bürgerrecht zu haben – und nicht etwa ein glücklicher Zufall.» Doch Demokratie heisse eben one person, one vote, das dürfe nicht eine leere Worthülse bleiben, so Manser-Egli.
Die Genfer Ständerätin Lisa Mazzone hielt fest, dass in der Schweiz eine Bevölkerungsgruppe so gross wie die Romandie nicht an den demokratischen Entscheiden teilhaben könne: «Unsere Demokratie lässt damit zu, dass drei Viertel der Bevölkerung über das Schicksal des übrigen Viertels bestimmen.» An einigen Orten sei dieses Demokratiedefizit noch grösser, etwa in Genf oder Rorschach, wo fast die Hälfte der Bevölkerung ausgeschlossen sei, so Mazzone.
Alt-Ständerat Paul Rechsteiner stellte mit Blick auf die liberale Revolution von 1848 und die Erkämpfung des Frauenstimmrechts mehr als hundert Jahre später fest: «Demokratiepolitische Fortschritte kamen nie von selbst. Auch die Öffnung des Bürgerrechts für alle, die zur Schweizer Wohnbevölkerung gehören, muss erkämpft werden.»
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Demokratie-Initiative:
https://demokratie-volksinitiative.ch/
Kontaktpersonen für Medienanfragen:
Arber Bullakaj, Präsident Aktion Vierviertel
Die Aktion Vierviertel hat heute den Initiativtext der Volksinitiative für ein modernes Bürgerrecht vorgestellt. Darin fordert die breite zivilgesellschaftliche Allianz einen Anspruch auf Einbürgerung für alle, die seit fünf Jahren in der Schweiz leben und objektive Kriterien erfüllen. Die Demokratie-Initiative soll einen Paradigmenwechsel im Schweizer Bürgerrecht herbeiführen.
Die Schweiz schliesst rund ein Viertel ihrer Bevölkerung vom Bürgerrecht und damit von der Demokratie aus. Das will die «Volksinitiative für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)» ändern: In der Bundesverfassung soll ein Anspruch auf Einbürgerung hinzugefügt werden für alle, die seit fünf Jahren rechtmässig in der Schweiz leben, nicht schwerwiegend straffällig geworden sind, die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden, und über Grundkenntnisse einer Landessprache verfügen.
«Es ist höchste Zeit für ein Bürgerrecht, welches den Ansprüchen der Schweizer Demokratie gerecht wird», sagt Arber Bullakaj, Präsident der Aktion Vierviertel. Im Herbst finden nationale Wahlen statt, und kaum jemand spricht darüber, dass dabei nur drei Viertel der Schweizer Bevölkerung mitreden dürfen. Mit ihrer Volksinitiative will die Aktion Vierviertel dieses Demokratiedefizit im Wahljahr aufs politische Tapet bringen. «Eine Demokratie misst sich an der gleichberechtigten und vollwertigen Teilhabe ihrer Mitglieder, und da hat die Schweiz heute Nachholbedarf», so Bullakaj. Der Weg zu dieser Teilhabe ist dieEinbürgerung: das Recht, an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen, auf einen sicheren Aufenthalt und das Recht, als vollwertiges Mitglied der Gemeinschaft anerkannt zu werden.
Die Schweiz braucht einen grundsätzlichen Paradigmenwechsel: Ein Anspruch auf die Einbürgerung für alle, die dauerhaft hier leben, soll an Stelle der heute oftmals willkürlichen und schikanösen Verfahren treten. «Gleiche Rechte sind das Fundament jeder modernen Demokratie und kein Privileg, das man sich als Bittsteller verdienen muss», betont Arber Bullakaj.
Der Initiativtext wird in den kommenden Wochen bei der Bundeskanzlei eingereicht. Im Frühling wird sich die breite zivilgesellschaftliche Allianz hinter der Bürgerrechts-Initiative der Öffentlichkeit vorstellen und mit der Unterschriftensammlung beginnen. Damit soll die Frage der politischen Teilhabe auch im Wahlherbst zum Thema werden.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website: www.aktionvierviertel.ch
Arber Bullakaj
Der Ständerat hat heute die Motion von Lisa Mazzone für eine erleichterte Einbürgerung der zweiten Generation an die zuständige Kommission überwiesen. Dies ist als Teilerfolg im Kampf für ein modernes Bürgerrecht zu werten, zumal der Bundesrat den Vorstoss zur Ablehnung empfohlen hatte. Damit anerkennt der Ständerat, dass in Sachen Einbürgerungen offensichtlich Handlungsbedarf besteht. Die Verschärfungen im Bürgerrechtsgesetz und die damit einhergehenden rückläufigen Einbürgerungszahlen seit 2018 zementieren ein rückwärtsgewandtes Bürgerrecht, das rund einen Viertel der Bevölkerung von der Staatsbürgerschaft und damit von der politischen Mitbestimmung und gleichen Rechten ausschliesst. Umso erfreulicher ist der Entscheid des Ständerats, sich eingehender mit der Forderung einer erleichterten Einbürgerung auch für die zweite Generation zu befassen.
Lancierung einer Volksinitiative
Hingegen hat der Ständerat die Motion von Paul Rechsteiner für ein ius soli (Staatsbürgerschaft mit der Geburt in der Schweiz) deutlich abgelehnt. Damit ist für die Aktion Vierviertel klar, dass der Impuls und der politische Druck für ein modernes Bürgerrecht auch aus der Zivilgesellschaft kommen muss. Zusammen mit weiteren gesellschaftlichen Akteur:innen will die Aktion Vierviertel deshalb eine Volksinitiative lancieren, um einem zeitgemässen Bürgerrecht zum Durchbruch zu verhelfen: So soll das Schweizer Bürgerrecht erhalten, wer in der Schweiz geboren wird und hier wohnhaft ist, Kinder und Jugendliche schneller und erleichtert eingebürgert werden, und auch für Erwachsene soll der Zugang zur Staatsbürgerschaft einfacher, schneller, und weniger willkürlich werden. Fünfzig Jahre nach der Einführung des Frauenstimmrechts ist es Zeit für einen weiteren grossen Schritt hin zu einer ganzheitlichen Demokratie.
Die Aktion Vierviertel arbeitet derzeit daran, eine breite politische und gesellschaftliche Allianz aufzubauen und den Initiativtext zu finalisieren. Die Initiative soll im Herbst 2022 lanciert und die Unterschriftensammlung im Frühjahr 2023 gestartet werden – um so das Thema Bürgerrecht endlich auf die politische Agenda zu bringen.
Weitere Informationen sowie das Manifest finden Sie auf unserer Website: www.aktionvierviertel.ch
Kontaktpersonen für Medienanfragen:
Arber Bullakaj (076 533 54 86)
Dreimal hat sich Yllka Gashi in Hochdorf (LU) um den Schweizer Pass beworben – dreimal wurde ihr Gesuch abgelehnt. Mehr als zwei Drittel ihres Lebens hat die 33-Jährige, über deren Fall der «Tages-Anzeiger» kürzlich berichtete, hier verbracht. Sie ging zur Schule und Sonntags als Ministrantin in die Kirche; sie studierte und fing an, als Juristin zu arbeiten; sie besuchte mit ihren beiden Kindern die Fasnacht und die 1.August-Feier. Für die Einbürgerungskommission, vor der Gashi sieben Mal erscheinen musste, war das offenbar nicht genug: «Zu wenig integriert», hiess es zuerst, später dann, dass Zweifel bestünden, ob der Lebensmittelpunkt der jungen Frau überhaupt Hochdorf sei.
Der Fall von Yllka Gashi mag besonders krass sein. Einzigartig ist er nicht. Rund ein Viertel der Bevölkerung schliesst die Schweiz aktuell vom Bürgerrecht – und damit von der Demokratie – aus. Menschen, die hier geboren sind, sich selbstverständlich hier zugehörig fühlen und als Teil der Gesellschaft begreifen. Die wie Gashi seit Jahren in der Schweiz leben, hier arbeiten und Steuern zahlen, ihre Freund:innen und Kolleg:innen haben, in Sportvereinen oder politisch aktiv sind. Gegen diese Ungerechtigkeit braucht es einen Paradigmenwechsel!
Im letzten Jahr haben sich Personen aus der Zivilgesellschaft zusammengetan, die sich beruflich und privat mit Themen rund um Migration und gleichberechtigte Teilhabe, Demokratie und Politik befassen. Als Aktion Vierviertel wollen wir die Defizite in der Schweizerischen Demokratie beheben: indem wir uns dafür einsetzen, dass alle nach vier Jahren das Bürgerrecht bekommen und damit vollwertige Mitglieder des politischen und gesellschaftlichen Lebens werden können. Und indem hier geborene Kinder, deren Eltern bei der Geburt ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, automatisch Bürger:innen werden.
Der Weg zu vollwertiger und gleichberechtigter Teilhabe ist die Einbürgerung: das Recht, an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen, auf einen sicheren Aufenthalt und – vor allem – das Recht, als vollwertiges Mitglied der Gemeinschaft anerkannt zu werden. Die Herkunft eines Menschen, seine weltanschaulichen Überzeugungen, seine Religion und seine soziale Stellung dürfen für das Bürgerrecht keine Rolle spielen. Niemand muss sich das Bürgerrecht durch Anpassung «verdienen». Das heutige Verfahren zielt auf eine vermeintliche «Selektion» und beruht auf dem Verdacht, jemand könnte etwas verlangen, das ihm oder ihr nicht zusteht – wie sich eindrücklich am Fall von Yllka Gashi zeigt. Diese Haltung darf in der Schweiz von heute keinen Platz haben.
Von den acht Millionen Einwohner:innen der Schweiz haben zwei Millionen keinen Schweizer Pass. Während die Vielfalt längst Alltag ist, sind Chancen und Rechte ungleich verteilt. Weil dies der Demokratie grossen Schaden zufügt, brauchen wir einen neuen Gesellschaftsentwurf. Dafür will sich die Aktion Vierviertel einsetzen.
1970 hat das Schweizer Stimmvolk die Schwarzenbach-Initiative knapp abgelehnt. Trotzdem hat sie seither den fremdenfeindlichen Diskurs über Ausländer:Innen und Einbürgerung geprägt. Aktion Vierviertel will dieser rückständigen Hegemonie ein Ende setzen.
Letztes Jahr jährte sich die knappe Ablehnung der Schwarzenbach Initiative gegen die «Überfremdung» zum fünfzigsten Mal. Vielerorts wird deren damaliges Scheitern als Zeichen einer humaneren Schweiz gedeutet, welche schliesslich doch «Menschen» und nicht lediglich «Arbeitskräfte» ins Land geholt hätte.
Auf den zweiten Blick gibt es aber wenig zu feiern. Zwar hat sich die Schweiz am Erbe der damaligen Gastarbeiter:innen wirtschaftlich, kulturell, sozial und, warum auch nicht, kulinarisch enorm bereichert und ist insgesamt zu einer offeneren, diverseren Gesellschaft geworden. Trotz der Ablehnung in der Volksabstimmung hat die Schwarzenbach Initiative die Schweizer Politik jedoch grundlegend und nachhaltig verändert. Gastarbeiter:innen wurden oft unter Generalverdacht gestellt und einer restriktiveren Praxis unterstellt, viele wurden regelrecht gedrängt, das Land zu verlassen als die Ölkrise 1973 ausbrach und die Einbürgerungsregelungen wurden stetig verschärft. Schlimmer: ausländerfeindliches, rechtspopulistisches Gedankengut wurde salonfähig und hat den politischen Diskurs während den letzten fünf Jahrzehnten entscheidend mitgeprägt.
Ein trauriges Ergebnis dieser Entwicklung ist die heute existierende politische Zweiklassengesellschaft. Knapp drei Viertel der Bevölkerung, in den Städten oft kaum zwei Drittel, entscheiden über die politischen Geschäfte, bestimmen z.B. wie unsere Schulen zu funktionieren haben oder wie viel Steuern wir bezahlen sollen. Gleichzeitig sind mehr als zwei Millionen Mitbürger:innen, die nicht über den roten Pass verfügen, von all den Entscheiden unmittelbar betroffen, von der aktiven Mitwirkung in unserer direkten Demokratie jedoch ausgeschlossen. Im Alltag begegnen sie uns als Arbeitskolleg:innen, als Freunde und Freundinnen, als Bekannte, die rege am sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben teilhaben und ihre Steuern bezahlen. Wenn wir uns aber am Abstimmungssonntag umsehen, in die Parlamente oder Exekutiven schauen, sind sie nicht dabei. Sie sind davon ausgeschlossen, ausser sie meistern die zahlreichen, langwierigen und teuren Hürden des Einbürgerungsverfahrens. Diese Hürden sind speziell für Personen, die wegen ihrer Arbeit, der Lehre oder anderen Gründen den Wohnort und auch den Kanton wechseln müssen, kaum zu nehmen.
2019 hat unser ein Land einen fortschrittlichen Schub erlebt: Frauen, Junge und Umweltthemen sind entscheidend vorwärts gekommen. 2021 muss das Ende der Ära Schwarzenbach einleiten. 50 Jahre sind mehr als genug! Unsere Gesellschaft und unsere direkte Demokratie dürfen sich die bestehende politische Zweiklassengesellschaft nicht länger leisten. Wir brauchen alle Köpfe, um gemeinsam die Zukunft zu meistern. Es ist Zeit für ein radikales Umdenken bei der Einbürgerung unserer bisher ausgeschlossenen Mitbürger:innen! Es ist Zeit für eine breite Bürgerbewegung, die unser verstaubtes und reaktionäres Bürgerrecht endlich unserer gelebten Wirklichkeit anpasst! Es ist Zeit für ein Grundrecht auf Einbürgerung!
Ohne Integration kein Schweizer Pass. Doch was heisst Integration überhaupt? Obwohl das niemand so genau weiss, werden viele Menschen in der Schweiz aufgrund “mangelnder Integration” nicht eingebürgert. Genau hier liegt das Problem.
Sie sei nicht integriert, weil sie mit ihrem Engagement gegen Kuh- und Kirchenglocken Traditionen abschaffen wolle. Mit dieser Begründung wurde Nancy Holten in Gipf-Oberfrick die Einbürgerung verweigert. Viele Einbürgerungswillige in der Schweiz werden mit der Begründung abgelehnt, nicht, zu wenig, oder „nicht allzu ausgeprägt“ integriert zu sein. Dabei ist völlig unklar, was damit genau gemeint ist.
Zwar hält das revidierte und 2018 in Kraft getretene Bürgerrechtsgesetz erstmals fest, wodurch sich eine erfolgreiche Integration insbesondere zeigt, nämlich
a) im Beachten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung;
b) in der Respektierung der Werte der Bundesverfassung;
c) in der Fähigkeit, sich im Alltag in Wort und Schrift in einer Landessprache zu verständigen; und
d) in der Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung.
Schliesslich fordert das Gesetz ebenfalls, mit den „schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut zu sein“. So weit, so vage. Während ein Strafregisterauszug (a), ein Sprachdiplom (c) oder ein Arbeitsvertrag (d) handfeste Dokumente und mehr oder weniger objektive Kriterien sind – was noch nicht heisst, dass es legitime und verhältnismässige Kriterien für die Einbürgerung sind – lassen sich die Respektierung der Werte der Bundesverfassung (b) oder eben das Vertrautsein mit den schweizerischen Lebensverhältnissen nicht so einfach bemessen und beurteilen.
Integration wohinein?
Was soll das überhaupt sein, diese „Werte der Bundesverfassung“ und die „schweizerischen Lebensverhältnisse“? Genauso wie die Werte der Bürger:innen in einer vielfältigen Demokratie beträchtlich auseinander gehen, so tun es auch die Lebensverhältnisse. Wessen Werte gilt es also zu respektieren, mit wessen schweizerischen Verhältnissen sich vertraut zu machen? Oder eben: Wohinein genau soll man sich integrieren?
Nun mag man einwenden: Bei Einbürgerungen legen die Gemeinden durchaus fest, was genau sie unter Integration verstehen, etwa die Kenntnis von Sitten und Gebräuchen, die Mitgliedschaft in einem lokalen Verein oder die Namen der Dorfbeizen. Wo also liegt das Problem, wenn die Gemeinden doch sehr genau wissen, was sie unter Integration verstehen?
Kuhglocken und Trainerhosen: das Problem der Willkür
Das erste Problem ist die Willkür. Gerade weil das Gesetz nicht abschliessend definiert, was Integration ist, können Gemeinden und Einbürgerungskommissionen alles Mögliche – oder besser gesagt: alles Störende – darunter verstehen: Politisches Engagement gegen Kuh- und Kirchenglocken? Nicht integriert! Auf der Strasse nicht grüssen? Nicht integriert! In Trainerhosen durchs Dorf laufen? Nicht integriert! Das ist natürlich absurd, und doch haben diese Fälle System, eben weil es keine genaue Definition von Integration gibt. Warum also legt das Parlament nicht einfach genauer fest, was es unter Integration versteht? Die Antwort ist: Es kann nicht. Zumindest nicht, solange es dem Anspruch einer liberalen, rechtsstaatlichen Demokratie gerecht werden will.
Freiheit oder Integration
Denn das ist das zweite Problem mit der Integration: die individuellen Freiheiten. Auch wenn die „Werte der Bundesverfassung“ nirgendwo klar definiert sind, sind es die Grundrechte und -Freiheiten sehr genau: Artikel 7 bis 36 der Verfassung. Sie gelten für alle Menschen in der Schweiz gleichermassen, unabhängig vom Schweizer Pass. Wenn es also Schweizer:innen grösstenteils frei stehen soll, wie sie leben wollen, mit wem und in welchen Verhältnissen, in Trainerhosen oder nicht, sich politisch zu engagieren oder nicht, einer Religion anzugehören oder nicht, einem Verein beizutreten oder nicht – die Antwort ist immer dieselbe: ja, soll es – dann gilt dies auch für Menschen ohne Schweizer Pass. Und damit sind wir beim Kern des Integrationsparadoxes: Viele Anforderungen und Vorstellungen von Integration widersprechen einem der genannten Integrationskriterien gleich selbst: die Respektierung der individuellen Grundrechte und Freiheiten der Bundesverfassung.
Es kann deshalb nicht sein, dass eine Bedingung dafür, durch die Einbürgerung Bürger:in dieser liberalen Demokratie zu werden, darin besteht, auf Grundfreiheiten eben dieser Demokratie zu verzichten und sich anpassen zu müssen. Entsprechend lautet die Frage am Ende: Freiheit oder Integration. Und während Schweizer:innen für sich gerne ersteres in Anspruch nehmen, fordern sie von künftigen Bürger:innen letzteres – und versagen ihnen damit die Freiheit, ein Grundwert der Bundesverfassung und der schweizerischen Lebensverhältnisse.
Für ein Grundrecht auf Einbürgerung
Vereinskonto: CHF 6248.4377.2001
IBAN CH86 0078 1624 8437 7200 1
BIC: KBSGCH22
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