Dreimal hat sich Yllka Gashi in Hochdorf (LU) um den Schweizer Pass beworben – dreimal wurde ihr Gesuch abgelehnt. Mehr als zwei Drittel ihres Lebens hat die 33-Jährige, über deren Fall der «Tages-Anzeiger» kürzlich berichtete, hier verbracht. Sie ging zur Schule und Sonntags als Ministrantin in die Kirche; sie studierte und fing an, als Juristin zu arbeiten; sie besuchte mit ihren beiden Kindern die Fasnacht und die 1.August-Feier. Für die Einbürgerungskommission, vor der Gashi sieben Mal erscheinen musste, war das offenbar nicht genug: «Zu wenig integriert», hiess es zuerst, später dann, dass Zweifel bestünden, ob der Lebensmittelpunkt der jungen Frau überhaupt Hochdorf sei.
Der Fall von Yllka Gashi mag besonders krass sein. Einzigartig ist er nicht. Rund ein Viertel der Bevölkerung schliesst die Schweiz aktuell vom Bürgerrecht – und damit von der Demokratie – aus. Menschen, die hier geboren sind, sich selbstverständlich hier zugehörig fühlen und als Teil der Gesellschaft begreifen. Die wie Gashi seit Jahren in der Schweiz leben, hier arbeiten und Steuern zahlen, ihre Freund:innen und Kolleg:innen haben, in Sportvereinen oder politisch aktiv sind. Gegen diese Ungerechtigkeit braucht es einen Paradigmenwechsel!
Im letzten Jahr haben sich Personen aus der Zivilgesellschaft zusammengetan, die sich beruflich und privat mit Themen rund um Migration und gleichberechtigte Teilhabe, Demokratie und Politik befassen. Als Aktion Vierviertel wollen wir die Defizite in der Schweizerischen Demokratie beheben: indem wir uns dafür einsetzen, dass alle nach vier Jahren das Bürgerrecht bekommen und damit vollwertige Mitglieder des politischen und gesellschaftlichen Lebens werden können. Und indem hier geborene Kinder, deren Eltern bei der Geburt ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, automatisch Bürger:innen werden.
Der Weg zu vollwertiger und gleichberechtigter Teilhabe ist die Einbürgerung: das Recht, an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen, auf einen sicheren Aufenthalt und – vor allem – das Recht, als vollwertiges Mitglied der Gemeinschaft anerkannt zu werden. Die Herkunft eines Menschen, seine weltanschaulichen Überzeugungen, seine Religion und seine soziale Stellung dürfen für das Bürgerrecht keine Rolle spielen. Niemand muss sich das Bürgerrecht durch Anpassung «verdienen». Das heutige Verfahren zielt auf eine vermeintliche «Selektion» und beruht auf dem Verdacht, jemand könnte etwas verlangen, das ihm oder ihr nicht zusteht – wie sich eindrücklich am Fall von Yllka Gashi zeigt. Diese Haltung darf in der Schweiz von heute keinen Platz haben.
Von den acht Millionen Einwohner:innen der Schweiz haben zwei Millionen keinen Schweizer Pass. Während die Vielfalt längst Alltag ist, sind Chancen und Rechte ungleich verteilt. Weil dies der Demokratie grossen Schaden zufügt, brauchen wir einen neuen Gesellschaftsentwurf. Dafür will sich die Aktion Vierviertel einsetzen.