Ohne Integration kein Schweizer Pass. Doch was heisst Integration überhaupt? Obwohl das niemand so genau weiss, werden viele Menschen in der Schweiz aufgrund “mangelnder Integration” nicht eingebürgert. Genau hier liegt das Problem.
Sie sei nicht integriert, weil sie mit ihrem Engagement gegen Kuh- und Kirchenglocken Traditionen abschaffen wolle. Mit dieser Begründung wurde Nancy Holten in Gipf-Oberfrick die Einbürgerung verweigert. Viele Einbürgerungswillige in der Schweiz werden mit der Begründung abgelehnt, nicht, zu wenig, oder „nicht allzu ausgeprägt“ integriert zu sein. Dabei ist völlig unklar, was damit genau gemeint ist.
Zwar hält das revidierte und 2018 in Kraft getretene Bürgerrechtsgesetz erstmals fest, wodurch sich eine erfolgreiche Integration insbesondere zeigt, nämlich
a) im Beachten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung;
b) in der Respektierung der Werte der Bundesverfassung;
c) in der Fähigkeit, sich im Alltag in Wort und Schrift in einer Landessprache zu verständigen; und
d) in der Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung.
Schliesslich fordert das Gesetz ebenfalls, mit den „schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut zu sein“. So weit, so vage. Während ein Strafregisterauszug (a), ein Sprachdiplom (c) oder ein Arbeitsvertrag (d) handfeste Dokumente und mehr oder weniger objektive Kriterien sind – was noch nicht heisst, dass es legitime und verhältnismässige Kriterien für die Einbürgerung sind – lassen sich die Respektierung der Werte der Bundesverfassung (b) oder eben das Vertrautsein mit den schweizerischen Lebensverhältnissen nicht so einfach bemessen und beurteilen.
Integration wohinein?
Was soll das überhaupt sein, diese „Werte der Bundesverfassung“ und die „schweizerischen Lebensverhältnisse“? Genauso wie die Werte der Bürger:innen in einer vielfältigen Demokratie beträchtlich auseinander gehen, so tun es auch die Lebensverhältnisse. Wessen Werte gilt es also zu respektieren, mit wessen schweizerischen Verhältnissen sich vertraut zu machen? Oder eben: Wohinein genau soll man sich integrieren?
Nun mag man einwenden: Bei Einbürgerungen legen die Gemeinden durchaus fest, was genau sie unter Integration verstehen, etwa die Kenntnis von Sitten und Gebräuchen, die Mitgliedschaft in einem lokalen Verein oder die Namen der Dorfbeizen. Wo also liegt das Problem, wenn die Gemeinden doch sehr genau wissen, was sie unter Integration verstehen?
Kuhglocken und Trainerhosen: das Problem der Willkür
Das erste Problem ist die Willkür. Gerade weil das Gesetz nicht abschliessend definiert, was Integration ist, können Gemeinden und Einbürgerungskommissionen alles Mögliche – oder besser gesagt: alles Störende – darunter verstehen: Politisches Engagement gegen Kuh- und Kirchenglocken? Nicht integriert! Auf der Strasse nicht grüssen? Nicht integriert! In Trainerhosen durchs Dorf laufen? Nicht integriert! Das ist natürlich absurd, und doch haben diese Fälle System, eben weil es keine genaue Definition von Integration gibt. Warum also legt das Parlament nicht einfach genauer fest, was es unter Integration versteht? Die Antwort ist: Es kann nicht. Zumindest nicht, solange es dem Anspruch einer liberalen, rechtsstaatlichen Demokratie gerecht werden will.
Freiheit oder Integration
Denn das ist das zweite Problem mit der Integration: die individuellen Freiheiten. Auch wenn die „Werte der Bundesverfassung“ nirgendwo klar definiert sind, sind es die Grundrechte und -Freiheiten sehr genau: Artikel 7 bis 36 der Verfassung. Sie gelten für alle Menschen in der Schweiz gleichermassen, unabhängig vom Schweizer Pass. Wenn es also Schweizer:innen grösstenteils frei stehen soll, wie sie leben wollen, mit wem und in welchen Verhältnissen, in Trainerhosen oder nicht, sich politisch zu engagieren oder nicht, einer Religion anzugehören oder nicht, einem Verein beizutreten oder nicht – die Antwort ist immer dieselbe: ja, soll es – dann gilt dies auch für Menschen ohne Schweizer Pass. Und damit sind wir beim Kern des Integrationsparadoxes: Viele Anforderungen und Vorstellungen von Integration widersprechen einem der genannten Integrationskriterien gleich selbst: die Respektierung der individuellen Grundrechte und Freiheiten der Bundesverfassung.
Es kann deshalb nicht sein, dass eine Bedingung dafür, durch die Einbürgerung Bürger:in dieser liberalen Demokratie zu werden, darin besteht, auf Grundfreiheiten eben dieser Demokratie zu verzichten und sich anpassen zu müssen. Entsprechend lautet die Frage am Ende: Freiheit oder Integration. Und während Schweizer:innen für sich gerne ersteres in Anspruch nehmen, fordern sie von künftigen Bürger:innen letzteres – und versagen ihnen damit die Freiheit, ein Grundwert der Bundesverfassung und der schweizerischen Lebensverhältnisse.